Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Guxhagen wird die o. g. Planung öffentlich ausgelegt.
Ziel und Zweck der Änderungsplanung
Die verbindliche Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung eines vorhandenen Lebensmitteleinzelhandelsstandortes zu schaffen. Die im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gänsegarten II“ für die Teilgebiete 1 und 2 festgesetzte Art der baulichen Nutzung bleibt vom Grundsatz unverändert. Aufgrund bestehender Eigentumsverhältnisse besteht jedoch die Notwendigkeit zur geringfügigen Anpassung der ausgewiesenen Nutzungen.
Abgrenzung des Verfahrensgebietes
Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in der Gemarkung Guxhagen und umfasst das in der Flur 4 liegende Flurstück 152/48. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch die K 155, und Osten und Süden durch die vorhandene Bebauung sowie im Westen durch die Dörnhagener Straße.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Da der Entwurf des Bebauungsplanes nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs.2 BauGB geändert bzw. ergänzt wurde, besteht die Notwendigkeit zur erneuten Auslegung der Planunterlagen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen hat am 25.01.2023 die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gänsegarten II“ beschlossen. Gemäß § 4a Abs. 3 wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden auf die Dauer von 14 Tagen verkürzt.
Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht kann in der Zeit vom 09.02.2023 bis einschließlich 24.02.2023 in der der Gemeinde Guxhagen (Gemeindeverwaltung), Zum Ehrenhain 2 (Zimmer 100), 34302 Guxhagen, während der Dienstzeiten der Verwaltung (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr, Montag 13.30 – 15.30 Uhr und Donnerstag 14.00 – 17.30 Uhr von Jedermann eingesehen werden.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB – Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung – wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen während des vorgenannten Auslegungszeitraumes zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Guxhagen (www.guxhagen.de) unter „Rathaus und Bürgerservice – Amtliche Bekanntmachungen“ eingestellt und über das zentrale Internet-Portal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan zugänglich sind.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Guxhagen, (Gemeindeverwaltung), 34302 Guxhagen, Zum Ehrenhain 2 (Zimmer 100), während der Dienstzeiten abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden,
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können,
- dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.
Geänderte Teile des Entwurfs
- Die Verkaufsflächenbegrenzung wurde quotal pro Quadratmeter Grundstücksfläche festgesetzt.
- Die zulässigen Nutzungen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche wurden in den Festsetzungen neu zugeordnet.
- Die zulässige Grundflächenzahl II (GRZ II) für Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen i. S. § 14 BauNVO sowie für nicht überbaute unterirdische bauliche Anlagen wurde von 0,85 auf 1,0 festgesetzt.
- Es wurden Festsetzungen zum Schallimmissionsschutz aufgenommen.
- Die grünordnerischen Festsetzungen wurden neu festgesetzt.
Umweltbezogene Informationen
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
[1] Umweltbericht zum Bebauungsplan
[2] Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
[3] Darstellung anderer Planungsmöglichkeiten
[4] Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen
[5] Untersuchung der zu erartenden Geräuschbelastung durch die Erweiterung des REWE-Marktes in der Dörnhagener Straße 55 in 34032 Guxhagen
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der geplanten Sonderbaufläche insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft sowie auf Kulturgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch finden sich in [1], [2], [5]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Störwirkungen, gewerblicher Lärm, Verkehrslärm, Abfall.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere finden sich in [1], [2]
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Brutvögel, Reptilien und Schmetterlinge, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Bewertung von Störungen, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen finden sich in [1], [2]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Flächennutzung und Biotopausstattung im Gellungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeldungs- und Verminderungsmaßnahmen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser finden sich in [1], [2]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bodenarten, Flächennutzung, Grundwasser, Wasserspeichervermögen, Eingriffe durch Bebauung und Erschließung, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft finden sich in [1], [2]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: überörtliche und lokale Klimasituation, Luftqualität, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kulturgüter finden sich in [1]; [2]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Kultur- und Sachgüter
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild finden sich in [1], [2]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Betrachtungsraum, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen.
Guxhagen, den 02.02.2023
Der Gemeindevorstand
Gemeinde Guxhagen
gez. S. Schneider (Bürgermeisterin)
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 Gänsegarten II