Aufstellungsbeschluss
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen hat am 22.02.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 B „Gänsegarten III sowie den Beschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch wird der Aufstellungsbeschluss für die v. g. Planungen hiermit bekannt gemacht.
Räumlicher Geltungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes
Das Verfahrensgebiet befindet sich in Guxhagen und umfasst die in der Gemarkung Guxhagen in der Flur 4 liegende Flurstücke 154/1, 155/1, 163 tlw., 99 tlw., 100 tlw., 101/1 tlw., 103/1 tlw., 106/1 tlw., 108/1 tlw. und 110/1 tlw. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch die Kreisstraße 155 sowie durch die vorhandene Bebauung, im Osten und Süden durch Flächen der Landwirtschaft sowieim Westen durch die vorhandene Bebauung.
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 B „Gänsegarten III“
Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes umfasst die Teilflächen A und B und befindet sich in Guxhagen und umfasst die in der Gemarkung Guxhagen in der Flur 4 liegende Flurstücke
Teilfläche A: 154/1, 155/1, 163 tlw., 99, 100, 101/1, 103/1, 106/1, 108/1, 110/1
Teilfläche B: 151/22
Die Fläche A wird begrenzt, im Norden durch die Kreisstraße 155 sowie durch die vorhandene Bebauung, im Osten und Süden durch Flächen der Landwirtschaft sowie im Westen durch die vorhandene Bebauung.
Die Fläche B wird im Norden durch den Sperberweg, im Süden durch den Fasanenweg und im Osten sowie im Westen durch die vorhandene Bebauung begrenzt.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Ausweisung einer Entwicklungsfläche im Anschluss an ein bestehendes Wohngebiet soll dem Bedarf an Wohn- und Gewerbebauflächen entgegengewirkt werden. Ziel ist die Ausweisung neuer Wohn- und Mischgebietsflächen sowie einer eingeschränkten Gewerbefläche im nordöstlichen Planbereich. Die Gewerbeflächen stehen insbesondere Handwerksbetrieben zur Verfügung. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse und entsprechend den Zielen der Gemeinde Guxhagen ist eine Ansiedlung von großflächigen Logistikbetrieben nicht vorgesehen. Der vorhandene Spielplatz im Bereich der Teilgebietsfläche B soll verlagert und in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden.
Die verbindliche Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer allgemeinen Wohngebietsfläche gemäß § 4 BauNVO, einer Mischgebietsfläche gemäß § 6 BauNVO sowie einer eingeschränkten Gewerbefläche gem. § 8 BauNVO zu schaffen.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Vorentwürfen gegeben. Die Plandarstellungen mit den dazugehörigen Begründungen liegen in der Zeit vom 13.03.2023 bis einschl. 14.04.2023 (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr, Montag 13.30 – 15.30 Uhr und Donnerstag 14.00 – 17.30 Uhr bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Guxhagen (Gemeindeverwaltung), 34302 Guxhagen, Zum Ehrenhain 2 (Zimmer 100) zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen während des vorgenannten Auslegungszeitraumes zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Guxhagen (www.guxhagen.de) unter „Rathaus und Bürgerservice – Amtliche Bekanntmachungen“ eingestellt und über das zentrale Internet-Portal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan zugänglich sind.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Guxhagen, (Gemeindeverwaltung), 34302 Guxhagen, Zum Ehrenhain 2 (Zimmer 100), während der Dienstzeiten abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden,
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können,
- dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.
Guxhagen, den 09.03.2023
Der Gemeindevorstand
Gemeinde Guxhagen
gez. S. Schneider (Bürgermeisterin)