Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen hat in ihrer Sitzung am 12.09.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung und Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ellenberger Straße 11“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Guxhagen, Flur 11, Flurstück 3/17 und weist eine Fläche von ca. 0,9 ha auf. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem nachstehenden Lageplan schwarz umrandet dargestellt und dient der Orientierung.
Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb (Sonderpostenmarkt) und einen Einzelhandelsbetrieb für Tierbedarf. Es erfolgt die Festsetzung eines Sondergebiets für Einzelhandel. Die Erschließung des Geltungsbereiches ist über die Robert-Bosch-Straße gesichert. Das Plangebiet befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage Guxhagens. Planungsziel ist die Nachverdichtung der Fläche, Revitalisierung sowie Sicherung und Erweiterung der bestehenden Einzelhandelsnutzung als Maßnahme der Innenentwicklung.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gegeben.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10a Abs. 1 BauGB) abgesehen wird.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ellenberger Straße 11“ mit dazugehöriger Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie allgemeiner Vorprüfung des Einzelfalls in der Zeit.
vom 27.10.2023 bis einschließlich 28.11.2023
in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Guxhagen, Bauamt, Zimmer 100, Zum Ehrenhain 2, 34302 Guxhagen während der Dienststunden
Montag – Freitag 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Montag 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr – 17:30 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Weiterhin wird bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der o. g. öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann. Die Öffentlichkeit hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Äußerung von Anregungen und Hinweisen, z.B. schriftlich oder zu Protokoll.
Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Nachfrage und nach Terminvereinbarung bei Hr. Tasler, Telefon: 05665/9499-12, Zimmer 100 im Bauamt der Gemeinde Guxhagen, Zum Ehrenhain 2, 34302 Guxhagen, Auskunft erteilt.
Die Stellungnahmen können auch, unter Angabe des Bebauungsplanes, per E-Mail an info@gemeinde-guxhagen.de abgegeben werden.
Die Entwurfsunterlagen werden ergänzend auf der Homepage der Gemeinde Guxhagen unter https://guxhagen.de/rathaus-buergerservice/rathaus/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben wurden unberücksichtigt bleiben können.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4 b BauGB ein Planungsbüro beauftragt wurde.
Der Gemeindevorstand
Guxhagen, den 19.10.2023
Schneider, Bürgermeisterin