Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 12.09.2023 den Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für das in der Gemarkung Albshausen in der Flur 3 liegende Flurstück 4/1 gefasst.
Die Durchführung soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgen.
Die Gemeinde Guxhagen legt mit dieser Einbeziehungssatzung eindeutig fest, welches Grundstück bzw. Grundstücksteilflächen dem Innenbereich zuzuordnen sind. Damit ist die Zulässigkeit von Vorhaben im Bereich der Gemarkung Albshausen, Flur 3, Flurstück 4/1 strukturell geklärt.
Innerhalb des Ortsteils Albshausen besteht das Erfordernis, mittels Satzung die Grenzen eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils eindeutig festzulegen, für welche Bereiche der § 34 BauGB (Einfügungsgebot) anzuwenden ist.
Ziel ist, das im Außenbereich liegende Flurstück 4/1 (Flur 3) in den im Zusammenhang bebauten einzubeziehen und die Umnutzung einer aufgegebenen Trafostation zu einem Wohngebäude rechtlich abzusichern. Die Fläche befindet sich im Eigentum des Vorhabenträgers und hat eine Größe von 84 m². Mit der Einbeziehungssatzung kann kurzfristig eine Umnutzung der Trafostation ermöglicht werden.
Der Entwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom 20.10.2023 bis einschließlich 20.11.2023 in der Gemeinde Guxhagen (Gemeindeverwaltung), Zum Ehrenhain 2 (Zimmer 100), 34302 Guxhagen, während der Dienstzeiten der Verwaltung (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr, Montag 13.30 – 15.30 Uhr und Donnerstag 14.00 – 17.30 Uhr öffentlich aus.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB – Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung – wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen während des vorgenannten Auslegungszeitraumes zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Guxhagen (www.guxhagen.de) unter „Rathaus und Bürgerservice – Amtliche Bekanntmachungen“ eingestellt sind.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Guxhagen, (Gemeindeverwaltung), 34302 Guxhagen, Zum Ehrenhain 2 (Zimmer 100), während der Dienstzeiten abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden,
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben können,
- dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.
Guxhagen, den 12.10.2023
Der Gemeindevorstand
Gemeinde Guxhagen
gez. S. Schneider (Bürgermeisterin)