Aktuelle Information - Neuberechung der KiTa-Gebühren ab August 2023

Neuberechung der KiTa-Gebühren ab August 2023

Ermäßigungsanträge sind bis zum 30.06.2023 einzureichen

Liebe Eltern,
für das KiTa-Jahr 2023/2024 sind die Gebühren lt. § 2 unserer Satzung neu zu berechnen. Berechnungsgrundlage ist das Kalenderjahr 2022.

Kinder, die im Aug. 2023 das 3. Lebensjahr vollendet haben, können 6 Stunden gebührenfreie Betreuungszeiten in Anspruch nehmen (Die buchbaren Betreuungsblöcke bleiben gleich). Wenn Sie darüber hinaus keine Betreuung benötigen, müssen Sie keinen Ermäßigungsantrag stellen.
Wenn Ihr Kind länger betreut werden soll, sollten Sie einen Ermäßigungsantrag stellen. Da Sie für die Folgezeit nur anteilige Gebühren zahlen müssen.

Falls Sie einen Antrag auf Ermäßigung der KiTa-Gebühren stellen möchten, füllen Sie bitte die Rückseite dieses Schreibens vollständig aus. Nichtzutreffendes bitte streichen.
Als Nachweise fügen Sie bitte eine vollständige Kopie (alle Seiten) des Steuerbescheids 2022 bei.
Falls der Steuerbescheid 2022 noch nicht vorliegt sollte, reichen Sie bitte ersatzweise eine Kopie der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2022 oder die Gehaltsabrechnung des Monats Dez. 2022 ein, wenn die Jahressummen aufgeführt sind.
Außerdem können Sie eine Kopie der abgegebenen Steuererklärung 2022 oder eine Bescheinigung Ihres Steuerberaters als Nachweis vorlegen.

Nach Erhalt reichen Sie bitte umgehend Ihren Steuerbescheid 2022 ein.

Wenn Sie steuerfreie Einkünfte in 2022 bezogen haben, sind diese ebenfalls nachzuweisen.Falls Sie einen Antrag auf Übernahme des Kostenbeitrags der Beiträge für Tages-einrichtungen nach § 90 SGB VIII bei der Kreisverwaltung stellen wollen, müssen Sie Ihre aktuellen Einkünfte vorlegen.
Die Anträge können Sie in der Verwaltung erhalten.
Des Weiteren können Sie die Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.
Wenn mehrere Kinder gleichzeitig in der KiTa betreut werden, müssen Sie nur einen Ermäßigungsantrag für alle Kinder ausfüllen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Gerne können Sie den Antrag mit den Nachweisen uns per E-Mail zusenden.