Ortsgerichtsschöffen / Ortsgerichtsschöffinnen gesucht

in

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Guxhagen 

Die Gemeinde Guxhagen sucht ehrenamtliche Interessierte als Schöffen bzw. Schöffinnen für unser Ortsgericht im Ortsgerichtsbezirk Guxhagen (Kerngemeinde mit allen Ortsteilen). Interessenten können sich bis zum 6. März 2025 bewerben.

Für die Besetzung des Ortsgerichtsbezirkes Guxhagen (Kerngemeinde mit allen Ortsteilen) sucht die Gemeinde Guxhagen ehrenamtliche Interessierte, die sich als Ortsgerichtsschöffen / Ortsgerichtsschöffinnen engagieren möchten.

Aufgaben und Zusammensetzung

Ortsgerichte gibt es nur in Hessen. Jede Gemeinde/Stadt verfügt über mindestens ein Ortsgericht. Hessenweit gibt es mehr als 900 Ortsgerichte, die die Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen können.

Das Ortsgericht ist Partner für viele persönliche Angelegenheiten. Für seine Leistungen erhebt es nur geringe Gebühren und trägt so dazu bei, Kosten zu sparen.

Zu den wichtigsten Aufgaben zählen öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen z.B. für Löschungsbewilligungen zur Aufhebung einer Hypothek oder Erbausschlagungen. Das Ortsgericht stellt auf Antrag Nachlassinventare auf, erstattet auf Aufforderung der Gerichte Sterbefallanzeigen und erteilt den Gerichten Auskunft über die Besitzverhältnisse Verstorbener. Eine viel genutzte Dienstleistung des Ortsgerichtes besteht auch darin, den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke zu schätzen.

Insgesamt besteht das Ortsgericht aus fünf Mitgliedern, der Ortsgerichtsvorsteherin und vier weiteren Ortsgerichtsschöffen.

Das Ortsgericht wird gemäß Ortsgerichtsgesetz mit der Ortsgerichtsvorsteherin als Vorsitzende und zwei Ortsgerichtsschöffen bzw. -schöffinnen als Beisitzern bzw. Beisitzerinnen tätig. Beschlüsse werden in mündlicher Beratung mit Stimmenmehrheit gefasst.

Die Erledigung der Verwaltungsarbeit obliegt der Ortsgerichtsvorsteherin. Bei Nachlasssicherungen zieht sie ein weiteres Mitglied und bei Schätzungen zwei Ortsgerichtsmitglieder hinzu.

Die Ortsgerichte unterstehen der Fachaufsicht des Amtsgerichtes. Es ist jedoch Aufgabe der Gemeinde, geeignete Personen vorzuschlagen. Die vorzuschlagenden Personen werden von der Gemeindevertretung gewählt.

Voraussetzungen

Die persönlichen Voraussetzungen ergeben sich aus § 8 Ortsgerichtsgesetz
Persönliche Voraussetzungen für die Ernennung

(1) Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines

Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der

Schätzung von Grundstücken vertraut sein.

(2) Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die

  1. ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichts nicht oder nicht mehr haben,
  2. die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben;
  3. als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind.

(3) Im Dienst befindliche Richter sowie Beamte im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im

Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichts steht, sollen nicht zu

Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.

(4) Personen, die miteinander im ersten oder zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind,

sowie Ehegatten oder Lebenspartner sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.

 

Anforderungen und Amtszeit

Die Tätigkeit als Ortsgerichtsschöffe erfordert in gewissem Umfang zeitliche Flexibilität und Mobilität. Technisches Verständnis oder finanzwirtschaftliche Kenntnisse können bei der Schätzung von Grundstücken von Vorteil sein. Bewerberinnen und Bewerber müssen zudem die Voraussetzungen zur Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter erfüllen.

Die Amtszeit beträgt in der Regel 10 Jahre. Sie kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn die vorgeschlagene Person das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Interessierte Bürger (w, m, d), die sich zur Wahl stellen möchten, werden gebeten, eine formlose schriftliche Bewerbung bis spätestens 6. März 2025, an folgende Adresse zu richten: Gemeindevorstand der Gemeinde Guxhagen, Zum Ehrenhain 2, 34302 Guxhagen oder info@gemeinde-guxhagen.de.

Haben Sie Fragen? Dann können Sie sich gerne an die Ortsgerichtsvorsteherin, Frau Sabine Heinemann, sabine.heinemann@t-online.de oder Frau Daniela Michel, daniela.michel@gemeinde-guxhagen.de, 05665 9499 12 wenden.

Hinweis:

Mit der Abgabe der Bewerbung willigt der/die Bewerber/in in eine Speicherung der persönlichen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zum Bewerbermanagement. Ihre Bewerbungsdaten (-unterlagen) löschen wir drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

Susanne Schneider
Bürgermeisterin