Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung für das Land Hessen garantieren den Gemeinden das sogenannte Recht der Selbstverwaltung. D.h., alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft werden im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung von den Gemeinden geregelt.
Die Gemeinde ist die Grundlage des demokratischen Staates. Sie fördert das Wohl ihrer Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe. So ist es in der Hessischen Gemeindeordnung festgelegt. In Hessen unterscheidet man die Gemeindevertretung und den Gemeindevorstand.