Zwischenlagerplatz für Grünabfälle am Samstag, 13.02.2021 geöffnet
Samstag
von 09.00 bis 12.00 Uhr
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Schnittgut mehrjähriger Gehölzpflanzen (Baum- und Strauchschnitt, mit Laub oder Nadeln)
Grün- und Staudenschnitt
Rasenschnitt
Hecken- und Blumenschnitt
Mähgut, krautiger Grasschnitt
Pflanzenabfälle mit Anhaftungen von Erde
Gemüseabfälle aus Haus- und Kleingärten
Äste sollten nicht dicker als armstark sein. Die Schnittlänge darf 1 m nicht überschreiten. Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger darauf hinweisen, dass die Annahme der vorgenannten Abfälle nur gegen Vorlage der gelben Berechtigungskarte erfolgen kann. Sie ist auf Verlangen vorzuzeigen bzw. am Fahrzeug gut sichtbar anzubringen.
Die Gebühr beträgt: für die Anlieferung von Kleinmengen bis max. 0,5 cbm von Kleinmengen bis max. 1,0 cbm für jeden weiteren angefangenen Kubikmeter
= 3,00 €
= 5,00 €
= 5,00 €
Bitte beachten Sie die zu trennenden Abfallfraktionen und folgen den angebrachten Hinweistafeln.
Zur Fraktion 1 gehört:
Gehölzschnitt (ab Daumendicke) auch mit Laub und Nadeln und Stammholz (bis 70 cm Umfang).
Zur Fraktion 2 gehört:
Heckenschnitt, Stauden- und Krautschnitt, Grünabfälle mit Erdanhaftungen, gemischte Grünabfälle, Wurzeln mit Stammdurchmesser kleiner als 20 cm.
Zur Fraktion 3 gehört:
Rasenschnitt, Laub, Obstabfälle, Gemüseabfälle, Heu / Stroh in Kleinmengen, Rindenabfälle
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass während der Abgabe von Abfällen die gültigen Regelungen bezüglich des Abstandes zum Schutz vor Infektionen Gültigkeit haben und eingehalten werden müssen.