Bürgerbus
Nutzen Sie den Guxhagener Bürgerbus!
In der Gemeinde Guxhagen gibt es einen Bürgerbus, der von Gemeindeverwaltung betrieben und koordiniert wird.
Der Grundgedanke beruht darauf, vor allem älteren Leuten und Menschen ohne eigenes Auto Mobilität zu ermöglichen.
Der Bürgerbus fährt auf Anforderung und die Fahrgäste können Fahrtwünsche äußern. Der Aktionsradius umfasst das komplette Gemeindegebiet und ausschließlich für Arztbesuche die Nachbarorte Körle, Dörnhagen, Neuenbrunslar und Grifte.
Der Betrieb des Bürgerbusses wird durch den Einsatz unserer ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern ermöglicht, die Finanzierung des Fahrzeuges erfolgt durch an heimische Sponsoren vermietete Werbeflächen.
Der Bürgerbus fährt für Sie an folgenden Tagen:
Montag | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
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Dienstag | 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
Mittwoch | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
Freitag | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Fahrten zu Arztbesuchen sind am Montag, Mittwoch und Freitag
ab 08.00 Uhr möglich!
Preise und wie es funktioniert…
Der Fahrpreis für eine einfache Fahrt beträgt 1 Euro.
Achtung!
Um den Bürgerbus zu nutzen, melden Sie sich bitte einen Tag vor dem gewünschten Fahrttermin bei der Gemeindeverwaltung!
Rufnummer: 05665/9499-15
Die Rückfahrt besprechen Sie dann direkt mit dem Fahrer.
Nutzungsordnung für den Bürgerbus der Gemeinde Guxhagen durch örtliche Vereine, Verbände und den Kirchengemeinden
Nutzungsmöglichkeiten
Grundsätzlich steht der Bürgerbus im Rahmen der Vereinsförderung den Guxhagen Vereinen, Verbänden und den Kirchengemeinden für ihre Vereinsaufgaben außerhalb seiner Fahrtzeiten (abends und an den Wochenenden) zur Verfügung. Originäre Einsatzzwecke der Gemeinde haben immer Vorrang. Hierzu gehört auch die Nutzung durch die gemeindliche Jugendpflege.
Für mehrtägige Veranstaltungen der Vereine, Verbände und den Kirchengemeinden (z.B. Vereinsfahrten o.ä.) innerhalb der Woche steht der Bus nicht zur Verfügung.
Private Nutzungen sind ausgeschlossen.
Grundsätzliche Nutzungsregeln
Die Nutzer/ Fahrer des Busses erkennen folgende Regeln an:
- Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung ist der Fahrer verantwortlich.
- Für den Fahrer besteht Alkoholverbot.
- Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
- Im Fahrzeug besteht Rauchverbot
- Das Fahrzeug ist im sauberen Zustand (innen und außen) zurück zu geben.
Vergaberegelung
Bei der Terminvergabe ist der Zeitpunkt der Anfrage ausschlaggebend, Vorbestellungen werden jedoch maximal für den laufenden und den darauffolgenden Kalendermonat entgegengenommen. Für die Nutzung des Busses durch einen Verein ist die Unterschrift des Vereins oder Spartenvorsitzenden notwendig, der mit seiner Unterschrift die oben genannten Nutzungsregeln und die nachfolgenden Festlegungen zur Kostenbeteiligung anerkennt
Kostenbeteiligung
Für die Benutzung des Fahrzeuges werden folgende Entgelte festgesetzt:
- bei der Nutzung als Bürgerbus je Mitfahrer und einfacher Strecke 1,00 € je Fahrt
- bei der Nutzung als Vereins- und Jugendbus durch die Vereine, Verbände und Kirchengemeinde 0,35 € je km
- bei der Nutzung durch die Jugendfeuerwehren, den Einsatzabteilungen und der Ehren- und Altersabteilungen als gemeindliche Einrichtungen fallen keine Entgelte an.
Für die Kostenbeteiligung wird eine Abrechnung von der Gemeinde Guxhagen übersandt.
Tritt bei der Nutzung durch Vereine, Verbände und den Kirchengemeinden ein Schaden ein, ist die Selbstbeteiligung bei der Schadensabwicklung von derzeit 300,00 € an die Gemeinde zu erstatten. Andere, nicht durch die Versicherung abgedeckte Personen- und Sachschäden, sind gleichfalls vom Verein, Verband und der Kirchengemeinde zu tragen.
Diese Nutzungsordnung gilt ab 01.01.2023
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Guxhagen