Politik

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Informationen und Beschreibungen

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung für das Land Hessen garantieren den Gemeinden das sogenannte Recht der Selbstverwaltung. D.h., alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft werden im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung von den Gemeinden geregelt.

Die Gemeinde ist die Grundlage des demokratischen Staates. Sie fördert das Wohl ihrer Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe. So ist es in der Hessischen Gemeindeordnung festgelegt.
In Hessen unterscheidet man die Gemeindevertretung und den Gemeindevorstand.

Die Gemeindevertretung wird von den Bürgern alle fünf Jahre gewählt. Sie ist das oberste Organ der Gemeinde, trifft alle wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen besteht aus 31 Gemeindevertretern/innen.

Der Gemeindevorstand ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde.
Er sorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel die laufende Verwaltung der Gemeinde.
Er besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende, dem Ersten Beigeordneten und weiteren sieben Beigeordneten.
Die Sitzungen des Gemeindevorstandes finden in nichtöffentlicher Sitzung statt.
In der Regel tagt der Gemeindevorstand in einem 14tägigen Rhythmus. Der Gemeindevorstand wird von der Gemeindevertretung in ihrer ersten Sitzung nach der Kommunalwahl gewählt.
Wobei die Bürgermeisterin, deren Amtszeit sechs Jahre beträgt, nicht wie früher von der Gemeindevertretung, sondern durch die Einführung der Direktwahl von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Guxhagen gewählt wird.
Der Erste Beigeordnete ist der Vertreter der Bürgermeisterin.

Als 1971 die Gebietsreform für den Bereich der Gemeinde Guxhagen abgeschlossen war, hat die Gemeindevertretung im Zuge der Hauptsatzung festgelegt, dass für jeden Ortsteil ein Ortsbeirat gebildet wird. Die Ortsbeiräte werden im Zuge der Kommunalwahlen mit der Gemeindevertretung von den jeweiligen Wahlberechtigten der einzelnen Ortsteile gewählt. Der Ortsbeirat im Ortsteil Guxhagen besteht aus 9 Mitgliedern, in Ellenberg und Wollrode aus jeweils 7 Mitgliedern, in Büchenwerra, Grebenau und Albshausen aus jeweils 5 Mitgliedern. Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen. Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden. Der Ortsbeirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, der die Bezeichnung Ortsvorsteher führt.