Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Guxhagen bemüht sich, seine Webseite und Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: https://guxhagen.de/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Gemeinde Guxhagen ist bemüht, die Anforderungen der derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) umzusetzen. Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen

Die folgenden aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:

  1. Alternative Bildtexte sind noch nicht für alle Bilder verfügbar
  2. In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf,.doc, etc.) 
  3. Design (Kontrastverhältnis einzelner Textelemente)
  4. Inhalte in Leichter Sprache sind nicht vollständig vorhanden
  5. In den Webauftritt eingebundene Videos
  6. Kartografie innerhalb der Webseite

Die Gemeinde Guxhagen arbeitet daran, die barrierefreien Angebote weiter auszubauen.

Datum der Erklärung: 01.04.2025