Aufgrund der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
Das Bestandsgebäude wurde in den Jahren 1982 bis 1984 errichtet und ist somit seit fast 40 Jahren im Betrieb. Sicherlich wurde dieses Gebäude seinerzeit in technischer und funktioneller Sicht und