Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen hat am 16.06.2026 den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Die Wiesenstücke / Baumgarten“ gefasst. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht.
Ziel und Zweck der Planung
Die verbindliche Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neuordnung der Betriebsabläufe im Bereich des Aral Autohof Guxhagen an der B 83 zu schaffen. Zur Optimierung der Betriebssicherheit im Bereich der Tankstelle ist eine Verlagerung des LKW-Tankbereichs geplant. Zu diesem Zweck muss die Baugrenze in diesem Bereich angepasst werden. Im Rahmen der Neuordnung der Verkehrsflächen werden die PKW-und LKW-Verkehre klarer voneinander getrennt und der LKW-Verkehr und Tankkundenverkehr vom Shopeingang räumlich distanziert.
Die im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 12 „Die Wiesenstücke / Baumgarten“ festgesetzte Art der baulichen Nutzung bleibt unverändert.
Abgrenzung
Der Änderungsbereich befindet sich in Guxhagen und umfasst eine ca. 1,3 ha große Teilfläche des in der Gemarkung Guxhagen in der Flur 22 liegenden Flurstücks 11/36. Die Fläche liegt innerhalb eines großflächigen Gewerbegebietes.

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. I S. 348), wird im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Die Wiesenstücke / Baumgarten“ öffentlich ausgelegt. Der Bebauungsplan wird nach § 13a BauGB im bescheunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen hat in ihrer Sitzung am 16.06.2026 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Die Wiesenstücke / Baumgarten“ gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung öffentlich bekannt gemacht. Die Beteiligung erfolgt im Internet. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes vom 03.07.2026 bis einschl. 03.08.2026 auf der Internetseite der Gemeinde Guxhagen (www.guxhagen.de) unter „Rathaus und Bürgerservice – Amtliche Bekanntmachungen“ und das zentrale Internetportal des Landes Hessen www.bauleitplanung.hessen.de bereitgestellt.
Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Änderungsentwurf des Bebauungsplanes auch während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr, Montag 13.30 – 15.30 Uhr und Donnerstag 14.00 – 17.30 Uhr in der Gemeindeverwaltung 34302 Guxhagen, Zum Ehrenhain 2 (Vorzimmer, 1. OG) zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Guxhagen (Gemeindeverwaltung), 34302 Guxhagen, Zum Ehrenhain 2 (Vorzimmer, 1. OG), während der Dienstzeiten abgegeben werden. Alternativ können Stellungnahmen auch elektronisch an die E-Mail Adressen info@gemeinde-guxhagen.de oder info@meissner-sbw.de gerichtet werden. Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender/-innen der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.
Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden,
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können,
- dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.
Guxhagen, den 02.06.2026
Der Gemeindevorstand
Gemeinde Guxhagen
gez. S. Schneider (Bürgermeisterin)
