- Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Gemeindevertretung Guxhagen am 03.03.2026 und am 16.06.2026 (Änderung des § 4) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
- 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 14.673.002,00 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 19.374.418,00 €
mit einem Saldo von -4.701.416,00 €
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0,00 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0,00 €
mit einem Saldo von 0,00 €
mit einem Fehlebedarf von -4.701.416,00 €
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf -3.984.360,00 €
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.108.950,00 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 8.495.700,00 €
mit einem Saldo von -7.386.750,00 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 6.886.750,00 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 143.150,00 € mit einem Saldo von 6.743.600,00 €
mit einem Zahlungsmittelbedarf von 4.627.510,00 € festgesetzt.
- 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf
6.886.750,00 EUR festgesetzt.
- 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.380.000,00 EUR festgesetzt.
- 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.100.000,00 EUR festgesetzt.
- 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt
festgesetzt:
- Grundsteuer
- a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 245 v.H.
- b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 225 v.H.
- Gewerbesteuer auf 360 v.H.
Am 08.10.2024 hat die Gemeindevertretung die Neufassung der Hebesatzsatzung beschlossen. Daher erfolgt die Angabe der vorstehenden Steuersätze lediglich nachrichtlich.
- 6
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 24.02.2026 beschlossene Stellenplan.
- 7
Für gegenseitig deckungsfähig werden nach § 20 Abs. 2 GemHVO-Doppik die Personalaufwendungen (Sachkonto 6201000 bis Sachkonto 6590000) aller Teilhaushalte erklärt.
Guxhagen, den 17.06.2026
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Guxhagen
gez.
Schneider, Bürgermeisterin
- Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97 a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
D e r L a n d r a t 34576 Homberg (Efze), 22.06.2026
des Schwalm-Eder-Kreises
30.2.6 – 33 d 02
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G e n e h m i g u n g
zur Haushaltssatzung der Gemeinde Guxhagen
für das Haushaltsjahr 2026
Hiermit erteile ich gemäß § 97 a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), die Genehmigung
- zur Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich § 92 Absatz 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2026 der Gemeinde Guxhagen.
- zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Guxhagen für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzten Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von
6.886.750,00 €
– in Worten: sechs Millionen achthundertsechsundachtzigtausendsiebenhundertfünzig Euro –
gemäß § 103 Abs. 2 HGO,
- zur Aufnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von
2.380.000,00 €
– in Worten: zwei Millionen dreihunderachtzigtausend Euro –
gemäß § 102 Abs. 4 HGO
- zur Aufnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Höhe von
3.100.000,00 €
– in Worten: drei Millionen einhunderttausend Euro-
gemäß § 105 Abs. 2 HGO
gez. (Dienstsiegel)
Becker, Landrat
Der Haushalsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.07.2026 bis 09.07.2026 im Rathaus Guxhagen, zum Ehrenhain 2, Zimmer 104, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Montag: 13.30 – 15.30
Donnerstag: 14.00 – 17.30 Uhr
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wird zudem auf der Homepage der Gemeinde Guxhagen veröffentlicht.
Guxhagen, 24.06.2026
gez.
Schneider
Bürgermeisterin
