Bundestagswahl 2025 – Beantragung von Briefwahlunterlagen
„Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Jede wahlberechtigte Person erhält bis zum 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung mit der Angabe ihres Wahlraums. Die Wahlbenachrichtigung bestätigt die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Die Wahlbenachrichtigung dient auch als Briefwahlantrag. Wer bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wendet sich bitte an das Wahlamt, Rathaus Guxhagen, Zum Ehrenhain 2, 34302 Guxhagen oder ruft ab 3. Februar 2025 unter der Telefonnummer 05665/9499-17 an.
In dem Zeitraum zwischen Montag, 13.01.2025 bis einschließlich Dienstag, 18.02.2025, besteht die Möglichkeit, dass Briefwahlunterlagen online beantragt werden können.
Die Beantragung kann unter dem nachfolgenden Link vorgenommen werden:
https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6634008
Bitte beachten Sie, dass das Wahlamt der Gemeinde Guxhagen die Stimmzettel voraussichtlich erst ab Anfang Februar 2025 geliefert bekommt und die Briefwahlunterlagen auch erst ab diesem Zeitpunkt an die Briefwähler versenden kann.“
Gemeinde Guxhagen
Wir sind für Sie da
Montag: 8.00 – 12.00 und 13.30 – 15.30 Uhr (nur montags Sprechstunde ohne Terminvergabe)
Dienstag: 8.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 -12.00 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr
Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
* Für den Besuch der Gemeindeverwaltung vereinbaren Sie bitte einen Termin.
info@gemeinde-guxhagen.de
05665 / 9499-0
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Gemeinde Guxhagen
Zum Ehrenhain 2, 34302 Guxhagen