Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen hat in ihrer Sitzung am
08.10.2024 die nachstehend aufgeführte Erste Nachtragssatzung für das Jahr 2024 beschlossen.
Die Nachtragssatzung wurde vom Landrat des Schwalm-Eder-Kreises mit nachstehender Verfügung vom 28.10.2024 genehmigt.
Die Nachtragssatzung und deren Genehmigung werden hiermit amtlich bekannt gegeben.
Gleichzeitig liegt der Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 27. Januar bis 05. Februar 2025 in der Gemeindeverwaltung Guxhagen, Zum Ehrenhain 2, Zimmer 104, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Montag: 13.30 – 15.30
Donnerstag: 14.00 – 17.30 Uhr
Hier finden Sie den Nachtragshaushaltsplan zum Download:
Erste Nachtragssatzung + Genehmigung
Guxhagen, den 23.01.2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Guxhagen
gez.
Schneider
Bürgermeisterin