7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Die Wiesenstücke / Baumgarten“, Gemeinde Guxhagen, Gemarkung Guxhagen

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Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen hat in ihrer Sitzung am 22.09.2026 die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Die Wiesenstücke / Baumgarten“, Gemeinde Guxhagen, Gemarkung Guxhagen, als Satzung beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung

Die verbindliche Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neuordnung der Betriebsabläufe im Bereich des Aral Autohof Guxhagen an der B 83 zu schaffen. Zur Optimierung der Betriebssicherheit im Bereich der Tankstelle ist eine Verlagerung des LKW-Tankbereichs geplant. Zu diesem Zweck muss die Baugrenze in diesem Bereich angepasst werden. Im Rahmen der Neuordnung der Verkehrsflächen werden die PKW-und LKW-Verkehre klarer voneinander getrennt und der LKW-Verkehr und Tankkundenverkehr vom Shopeingang räumlich distanziert.

Die im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 12 „Die Wiesenstücke / Baumgarten“ festgesetzte Art der baulichen Nutzung bleibt unverändert.

Abgrenzung des Verfahrensgebietes

Der Änderungsbereich befindet sich in Guxhagen und umfasst eine ca. 1,3 ha große Teilfläche des in der Gemarkung Guxhagen in der Flur 22 liegenden Flurstücks 11/36. Die Fläche liegt innerhalb eines großflächigen Gewerbegebietes.

 

 

 

 

 

 

 

 

Bekanntmachung

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Guxhagen ortsüblich bekannt gemacht. Gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2026 (BGBl. I S. 226) m.W.v. 29.07.2026 tritt der Bebauungsplan mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der in Kraft gesetzte Bebauungsplan mit Begründung kann in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Guxhagen, Zum Ehrenhain 2 (Vorzimmer, 2. OG), 34302 Guxhagen, während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag bis Freitag                   8.00 – 12.00 Uhr

Montag                                   13.30 – 15.30 Uhr

Donnerstag                             14.00 – 17.30 Uhr

von Jedermann eingesehen werden. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Die Wiesenstücke / Baumgarten“ mit Begründung auf der Homepage der Gemeinde Guxhagen (www.guxhagen.de) unter „Rathaus und Bürgerservice – Amtliche Bekanntmachungen“ eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter

https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan zugänglich sind.

Hinweise

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Guxhagen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Guxhagen, den 01.10.2026

 

Gemeinde Guxhagen

Der Gemeindevorstand

gez. S. Schneider (Bürgermeisterin)