Zwischenlagerplatz für Grünabfälle

Zwischenlagerplatz für Grünabfälle, Elektroschrott und Bauschutt

Öffnungszeit des Zwischenlagerplatzes für Grünabfälle, Elektroschrott und Bauschutt

Ab 17. April 2024  jeden Mittwoch
in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr

(Letztmalige Öffnung am Mittwoch ist der 30.10.2024)

Jeden Samstag
in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr

(Letztmalige Öffnung in diesem Jahr ist der 30.11.2024)

  • Schnittgut mehrjähriger Gehölzpflanzen (Baum- und Strauchschnitt, mit Laub oder Nadeln)
  • Grün- und Staudenschnitt                        
  • Rasenschnitt
  • Hecken- und Blumenschnitt
  • Mähgut, krautiger Grasschnitt
  • Pflanzenabfälle mit Anhaftungen von Erde
  • Gemüseabfälle aus Haus- und Kleingärten                               

Äste sollten nicht dicker als armstark sein. Die Schnittlänge darf  1 m nicht überschreiten.
Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger darauf hinweisen, dass die Annahme der vorgenannten Abfälle nur gegen Vorlage der gelben Berechtigungskarte erfolgen kann. Sie ist auf Verlangen vorzuzeigen bzw. am Fahrzeug gut sichtbar anzubringen.

Die Gebühr beträgt: für die Anlieferung von
Kleinmengen bis max. 0,5 cbm
von Kleinmengen bis max. 1,0 cbm    
für jeden weiteren angefangenen Kubikmeter         

=   4,00 €

=    6,00 €

=    6,00 €

Bitte beachten Sie die zu trennenden Abfallfraktionen und folgen den angebrachten Hinweistafeln.  

Zur Fraktion 1 gehört:

Gehölzschnitt  (ab Daumendicke) auch mit Laub und Nadeln und Stammholz (bis 70 cm Umfang).

Zur Fraktion 2 gehört:

Heckenschnitt, Stauden- und Krautschnitt, Grünabfälle mit Erdanhaftungen, gemischte Grünabfälle, Wurzeln mit Stammdurchmesser kleiner als 20 cm.

Zur Fraktion 3 gehört:

Rasenschnitt, Laub, Obstabfälle, Gemüseabfälle, Heu / Stroh in Kleinmengen, Rindenabfälle