Bekanntgabe der Ersten Nachtragssatzung und Auslegung des Nachtragshaushaltsplanes der Gemeinde Guxhagen für das Jahr 2024  

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen hat in ihrer Sitzung am

08.10.2024 die nachstehend aufgeführte Erste Nachtragssatzung für das Jahr 2024 beschlossen.

Die Nachtragssatzung wurde vom Landrat des Schwalm-Eder-Kreises mit nachstehender Verfügung vom 28.10.2024 genehmigt.

Die Nachtragssatzung und deren Genehmigung werden hiermit amtlich bekannt gegeben.

Gleichzeitig liegt der Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 27. Januar bis 05. Februar 2025 in der Gemeindeverwaltung Guxhagen, Zum Ehrenhain 2, Zimmer 104, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

 

Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr

Montag:                  13.30 – 15.30

Donnerstag:           14.00 – 17.30 Uhr

Hier finden Sie den Nachtragshaushaltsplan zum Download:
Erste Nachtragssatzung + Genehmigung

 

Guxhagen, den 23.01.2025

 

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Guxhagen

 

gez.

Schneider

Bürgermeisterin