Feststellung über das Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern bzw. Wahlbewerbern zur Wahl der Gemeindevertretung

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Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Guxhagen

Feststellung über das Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern bzw. Wahlbewerbern zur Wahl der Gemeindevertretung

Das Mitglied der Gemeindevertretung, Frau Andrea Löw-Neumann, vom Wahlvorschlag CDU hat ihr Mandat niedergelegt. Der nächste noch nicht berufene Wahlbewerber ist Herr Lucas Ebert.

Damit rückt Herr Lucas Ebert in die Gemeindevertretung nach.

Gegen diese Feststellung des Gemeindewahlleiters kann gemäß § 55 Abs. 1 Kommunalwahlordnung in Verbindung mit § 25 des Kommunalwahlgesetzes binnen einer Frist von 2 Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung Einspruch erhoben werden.

Guxhagen, 15.04.2026

gez.

Lange

Gemeindewahlleiter