Fischereischein
Möchte man den Fischfang ausüben, benötigt man einen Fischereischein (§25 HFischG). Generell wird zwischen dem „normalen“ Fischereischein, dem Jugendfischereischein (§26 HFischG) und dem Sonderfischereischein (§28 HFischG) unterschieden.
Für den „normalen“ Fischereischein ist die Ablegung der Sportfischerprüfung (§28 HFischG) erforderlich. Die aus ca. 60 Fragen bestehende Prüfung (60 aus 600) findet 2 mal im Jahr statt. Die hierfür erforderlichen theoretischen Schulungen erfolgen jeweils samstags und sonntags an 7 Wochenenden. Die Kosten belaufen sich auf ungefähr 130 Euro.
Nähere Auskünfte erhalten sie beim Schwalm – Eder – Kreis und der Jagd- und Fischereibehörde in Homberg. Nach bestandener Prüfung kann der Antragsteller den Fischereischein erstmals am seinem 14. Geburtstag ohne eine andere Aufsichtsperson nutzen. Es gibt die Möglichkeit Jahres- (17,50 Euro), Fünfjahres- (45,00 Euro) oder Zehnjahresfischereischeine (86,00 Euro) zu beantragen bzw. diese entsprechend verlängern zu lassen (§27 HFischG).
Ab dem 10. bis zum 16. Lebensjahr hat man die Möglichkeit ohne staatl. anerkannte Fischerprüfung einen Jugendfischereischein zu beantragen. Hierbei unterscheidet man zwischen dem Jahres (7,50 Euro) und Fünfjahresjugendfischereischein (23,00 Euro). Der Jahresjugendfischereischein kann bis zu 5 mal verlängert werden. Weil jedoch Fischereischeine immer bis zum Rest eines Kalenderjahres erteilt werden, muss der Jugendliche selbst darauf achten, dass er ab seinem 16. Geburtstag nicht mehr den Fischfang ausüben darf. Außerdem ist zu beachten, dass der Jugendliche lediglich in Begleitung einer zum Fischfang berechtigten Person die Erlaubnis hat, den Fischfang auszuüben.
Personen, die aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ablegen können, wird ab dem 16. Lebensjahr auf Antrag ein Sonderfischereischein erteilt.
Die o. g. Fischereischeine können Sie im Bürgerbüro unter Vorlage Ihres Personalausweises, eines aktuellen Lichtbildes und der Sportfischerprüfung bzw. Ihres bereits vorhandenen Fischereischeines beantragen.
Laut Gesetz-und Verordnungsblatt des Landes Hessen vom 14.07.2017 ändern sich die Gebühren für die Ausstellung von Fischereischeinen.
Gebühren auf einen Blick:
Jahresfischereischein | 17,50 € |
Sonderfischereischein | 17,50 € |
Fünfjahresfischereischein | 45,00 € |
Zehnjahresfischereischein | 86,00 € |
Jugendfischereischein für 1 Jahr | 7,50 € |
Fünfjahresjugendfischereischein | 23,00 € |
Ausländerfischereischein | 12,50 € |
Verlust Fischereischein | 6,50 € |