Die Aufgaben bestehen darin, Streitigkeiten zwischen Bürgern/innen untereinander bzw. Bürgern/innen und Vereinen, Firmen und Vereinigungen zu schlichten. Da die Schiedspersonen ehrenamtlich arbeiten, werden von den ratsuchenden Bürgern/innen nur die Verfahrens- und Sachkosten erhoben. Bei den aufgeführten Delikten ist es zwingend vorgeschrieben einen Schlichtungsversuch zu unternehmen, um die Gerichte zu entlasten.
Die Schiedspersonen sind zuständig bei:
- Beleidigung,
- Körperverletzung,
- Sachbeschädigung,
- Hausfriedensbruch,
- Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses,
nach berechtigten Streitigkeiten.
Bei vermögens-rechtlichen Streitigkeiten sollte der Gegenstand an Geld oder Geldeswert 750,00 € nicht übersteigen.
Zuständig ist immer die Schiedsperson, in deren Amtsbereich der Antragsgegner / Antragsgegnerin wohnt.