Das Ortsgericht besteht aus dem Ortsgerichtsvorsteher und 4 Ortsgerichtsschöffen sie werden für die Dauer von 10 Jahren ernannt.
Die Aufgabengebiete erstrecken sich auf 
- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
 - Sterbefallanzeigen
 - Sicherung des Nachlasses
 - Schätzungen
 - Mitwirkung bei der Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
 
Weitere Informationen erhalten Sie unter
ortsgericht.de