Aktuelles
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Amtliche Bekanntmachung
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für den Bereich „Schöne Aussicht/Goethestraße“ (Die Hundsforth) Guxhagen Die
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für den Bereich „Schöne Aussicht/Goethestraße“ (Die Hundsforth) Guxhagen
Aufgrund der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
Bekanntgabe der Ersten Nachtragssatzung und Auslegung des Nachtragshaushaltsplanes der Gemeinde Guxhagen für das Jahr 2024
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen hat in ihrer Sitzung am 08.10.2024 die nachstehend aufgeführte Erste Nachtragssatzung für das Jahr 2024 beschlossen. Die Nachtragssatzung wurde vom Landrat des Schwalm-Eder-Kreises mit nachstehender
O2 & Unsere Grüne Glasfaser Hotline
Aufgrund gestiegener Nachfragen zu Hausanschlüssen, vor Ort Begehungen und allgemeinen Anliegen zum Glasfaseranschluss wurde Seitens der Gemeinde Guxhagen erneut Kontakt mit der UGG, bzw. dem neuen Generalunternehmen „Fosvia“ aufgenommen.Die
Geschichtliche Informationstafeln – ein Projekt des Regionalbudgets 2024 der LEADER Region Mittleres Fuldatal
Die Gemeinde Guxhagen, mit all ihren Ortsteilen, kann auf eine lange und wechselvolle Geschichte zurückblicken. An einzelnen Orten (z.B. ehemalige Synagoge, Kloster Breitenau, Themenweg) wird bereits auf die geschichtlichen Hintergründe
9. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Guxhagen
Amtliche Bekanntmachung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen hat in Ihrer Sitzung am 04.06.2024 den Nachtrag zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Guxhagen beschlossen. Der 9. Nachtrag wird hiermit amtlich bekannt gegeben. Guxhagen,
9. Nachtrag zur Entwässerungssatzung
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art.
