Bauleitplanung der Gemeinde Guxhagen Änderung des Flächennutzungsplanes Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3, Ortsteil Wollrode  

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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

 

Bauleitplanung der Gemeinde Guxhagen

 

  • Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3, Ortsteil Wollrode

 

Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Gemäß § 4a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Guxhagen werden die o. g. Planungen öffentlich ausgelegt.

Räumlicher Geltungsbereich der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes

Das 61.449 m² große Verfahrensgebiet zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich in der Gemarkung Wollrode und umfasst das in der Flur 1 liegende Flurstück 39/2. Die Fläche wird begrenzt, im Westen und Osten durch Flächen der Landwirtschaft, im Norden durch die Wegeparzellen 176 und 173 tlw. und im Süden durch das Gewässer Schwarzenbach.

Räumlicher Geltungsbereich der Teilaufhebung

Das ca. 76.160 m² große Verfahrensgebiet der Teilaufhebung befindet sich in der Gemarkung Wollrode und umfasst die in der Flur 1 liegenden Flurstücke 173 tlw., 36/1 tlw., 38, 176 tlw. und 39/2. Die Fläche wird begrenzt, im Westen, Norden und im Osten durch Flächen der Landwirtschaft und im Süden durch das Gewässer Schwarzenbach.

Ziel und Zweck der Planung

Zur Realisierung von Baugebieten wurden in der Vergangenheit Flächen entwickelt, die im Flächennutzungsplan als solche nicht dargestellt sind. In diesem Zusammenhang hatte sich die Gemeinde erklärt, im Flächennutzungsplan ausgewiesene Flächen aufzugeben oder zurückzunehmen, wobei im Rahmen der Umverteilung die einzelnen Ortsteile bedarfsgerechte Zuwachsflächen für die Eigenentwicklung behalten.

In Gesprächen der Gemeinde mit der Regionalplanung hat diese dem Vorschlag zugestimmt, im Ortsteil Wollrode die Wohnbaufläche WOL 4 aufzugeben. Der Bereich der Fläche wird durch den Bebauungsplan Nr. 3 überlagert.

Der mit Verfügung vom 19.02.1973 durch das Regierungspräsidium Kassel genehmigte Bauungsplan Nr. 3 weist den Aufhebungsbereich überwiegend als Allgemeine Wohngebietsfläche auf.

Nach der Teilaufhebung liegt die Fläche im Außenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben ist in § 35 BauGB geregelt. In Folge der Aufhebung sind keine städtebaulichen Fehlentwicklungen zu befürchten, da mögliche zukünftige Bauvorhaben nach den Kriterien des § 35 BauGB beurteilt werden. Ein planungsrechtlicher Regelungsbedarf wird in diesem Gebiet nicht mehr gesehen.

Mit der Teilaufhebung einer ca. 76.160 m² großen Fläche zu Gunsten der landwirtschaftlichen Nutzung werden die Eigenart der näheren Umgebung und das Ortsbild nicht beeinträchtigt. Ein planungsrechtlicher Regelungsbedarf wird in diesem Gebiet nicht mehr gesehen.

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen hat in ihrer Sitzung am 02.07.2024 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3, Ortsteil Wollrode sowie die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Der Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplanes sowie die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes mit ihren Begründungen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 02.08.2024 bis einschließlich 03.09.2024 (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Guxhagen, Zum Ehrenhain 2 (Zimmer 100), 34302 Guxhagen, während der folgenden allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus:

 

Montag bis Freitag                   8.00 – 12.00 Uhr

Montag                                   13.30 – 15.30 Uhr

Donnerstag                             14.00 – 17.30 Uhr

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen während des v. g. Auslegungszeitraumes zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Guxhagen (www.guxhagen.de) unter „Rathaus und Bürgerservice – Amtliche Bekanntmachungen“ eingestellt und über das zentrale Internet-Portal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan zugänglich sind.

 

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Guxhagen, (Gemeindeverwaltung), 34302 Guxhagen, Zum Ehrenhain 2 (Zimmer 100), während der Dienstzeiten abgegeben werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden,
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können,
  • dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) sind keine Stellungnahmen mit wesentlichen umweltrelevanten Informationen eingegangen, bzw. umweltrelevanten Themen angesprochen worden:

Umweltbericht

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

– Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

– Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen

 

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der geplanten Sonderbaufläche insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft sowie auf Kulturgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Umweltbericht

Die Umweltberichte zu den o. g. Planungen enthalten Informationen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Kulturgüter und Landschaftsbild vor.

 

Guxhagen, den 29.07.2024

 

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Guxhagen

 

gez. S. Schneider (Bürgermeisterin)