Feststellung über das Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern bzw. Wahlbewerbern zur Wahl des Ortsbeirates Guxhagen

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Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Guxhagen7

Das gewählte Mitglied Herr Thomas Fuchs hat auf die Annahme des Mandats verzichtet.

Nächste noch nicht berufene Wahlbewerberin vom Wahlvorschlag der FREIEN WÄHLER ist Herr Edgar Farin.

Damit rückt Herr Farin in den Ortsbeirat Guxhagen nach.

Gegen diese Feststellung des Gemeindewahlleiters kann gemäß § 55 Abs. 1 Kommunalwahlordnung in Verbindung mit § 25 des Kommunalwahlgesetzes binnen einer Frist von 2 Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung Einspruch erhoben werden.

Guxhagen, 09.04.2026

gez.

Lange

Gemeindewahlleiter