Aufgrund der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit geltenden Fassung und der §§ 1, 2 und 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) in der zurzeit geltenden Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen in ihrer Sitzung am 23.04.2024 folgende Gebührenordnung für das Freibad „Unter den Eichen“ der Gemeinde Guxhagen beschlossen:
- 1 Tarife
(1) Die Benutzungsgebühren werden wie folgt festgesetzt:
- Tageskarte
1.) Personen ab 18 Jahren 4,00 €
2.) Personen ab 6 Jahren bis einschl. 17 Jahre 3,00 €
3.) Schüler, Studenten, Schwerbehinderte 3,00 €
ab einem Grad von 80 %, Grundsicherungsempfänger
- Zehnerkarte
1.) Personen ab 18 Jahren 32,00 €
2.) Personen ab 6 Jahren bis einschl. 17 Jahre 20,00 €
3.) Schüler, Studenten, Schwerbehinderte 20,00 €
ab einem Grad von 80 %, Grundsicherungsempfänger
Zehnerkarten sind in die nächste Badesaison übertragbar.
- Saisonkarte
1.) Personen ab 18 Jahren 60,00 €
2.) Personen ab 6 Jahren bis einschl. 17 Jahre 35,00 €
3.) Schüler, Studenten, Schwerbehinderte 35,00 €
ab einem Grad von 80 %, Grundsicherungsempfänger
4.) Familienkarte ohne Rücksicht auf die Zahl der 120,00 €
Kinder unter 18 Jahren
5.) Alleinerziehende / Sorgeberechtigte 80,00 €
ohne Rücksicht auf die Zahl der Kinder unter 18 Jahren
- Schulklassen
- der Gemeinde Guxhagen im Rahmen des Schwimmunterrichts -frei-
- auswärtige Schulklassen im Rahmen des Schwimmunterrichts 1,50 €
pro Person
- Sonstige Gebühren
(1.) Ausstellen einer Ersatzsaisonkarte 10,00 €
(2) Die Zugehörigkeit zu den Personengruppen nach Abs. 1 Ziff. A 3 + B 3 + C 3
ist auf Verlangen durch Vorlage eines entsprechenden Ausweises (Bescheinigung
o.ä.) nachzuweisen.
(3) Für Kinder bis einschließlich 5 Jahre ist keine Gebühr zu entrichten.
(4) Inhaber einer Ehrenamtscard haben freien Eintritt. Dies gilt nicht für
Familienangehörige. Aktive Feuerwehrangehörige der Guxhagener Feuerwehren
und Aktive der DLRG erhalten freien Eintritt (gegen Vorlage des Ausweises/Nachweises).
Dies gilt nicht für Familienangehörige.
Angehörige der Guxhagener Jugendfeuerwehren haben ebenfalls freien Eintritt
(gegen Vorlage des Ausweises).
- 2 Hinweise
(1) Saison- und Familienkarten müssen mit einem aktuellen Lichtbild des Karteninhabers
versehen sein. Das Lichtbild muss einen besonderen Stempel der Gemeindeverwaltung bzw.
der Schwimmbadkasse tragen.
(2.) In den vorstehenden Gebühren ist die Umsatzsteuer enthalten.
(3.) In Verlust geratene Tages- und Zehnerkarten werden nicht ersetzt. Die Übertragung von
Saison- und Familienkarten ist nicht gestattet und haben ihre Einziehung zur Folge.
- 3 Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung zur Badeordnung für das Freibad „Unter den Eichen“ der Gemeinde Guxhagen tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntgabe in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Gebührenordnung zur Badeordnung für das Freibad „Unter den Eichen“ vom 03.05.2011 außer Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der
Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgeblichen
Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Guxhagen, den 24.04.2024
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Guxhagen
gez.
Susanne Schneider
Bürgermeisterin