Gültigkeit der Wahl zur Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte Albshausen, Büchenwerra, Ellenberg, Grebenau, Guxhagen und Wollrode vom 15. März 2026 sowie über Einsprüche nach § 25 KWG

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen hat in ihrer Sitzung am 21.04.2026 folgende Beschlüsse gefasst,

a) →Gemeindevertretung

aa) Einsprüche:

Gegen die Wahl zur Gemeindevertretung wurden innerhalb der Einspruchsfrist keine Einsprüche erhoben, insofern ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich.

ab) Gültigkeit:

Die Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen

am 15. März 2026 wird gem. § 57 Abs. 1 Kommunalwahlordnung für gültig erklärt.

b) →Ortsbeiräte Albshausen, Büchenwerra, Ellenberg, Grebenau, Guxhagen und Wollrode:

ba) Einsprüche:

Gegen die Wahlen zu den Ortsbeiräten Albshausen, Büchenwerra, Ellenberg, Grebenau, Guxhagen und Wollrode wurden innerhalb der Einspruchsfrist keine Einsprüche erhoben, insofern ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich.

bb) Gültigkeit:

Die Wahlen zu den Ortsbeiräten Albshausen, Büchenwerra, Ellenberg, Grebenau, Guxhagen und Wollrode am 15. März 2026 werden gem. § 57 Abs. 1 Kommunalwahlordnung für gültig erklärt.

Dieser Beschluss wird hiermit amtlich bekannt gegeben.

Guxhagen, 22.04.2026

gez.

Lange

Gemeindewahlleiter