Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen hat in ihrer Sitzung am 21.04.2026 folgende Beschlüsse gefasst,
a) →Gemeindevertretung
aa) Einsprüche:
Gegen die Wahl zur Gemeindevertretung wurden innerhalb der Einspruchsfrist keine Einsprüche erhoben, insofern ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich.
ab) Gültigkeit:
Die Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen
am 15. März 2026 wird gem. § 57 Abs. 1 Kommunalwahlordnung für gültig erklärt.
b) →Ortsbeiräte Albshausen, Büchenwerra, Ellenberg, Grebenau, Guxhagen und Wollrode:
ba) Einsprüche:
Gegen die Wahlen zu den Ortsbeiräten Albshausen, Büchenwerra, Ellenberg, Grebenau, Guxhagen und Wollrode wurden innerhalb der Einspruchsfrist keine Einsprüche erhoben, insofern ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich.
bb) Gültigkeit:
Die Wahlen zu den Ortsbeiräten Albshausen, Büchenwerra, Ellenberg, Grebenau, Guxhagen und Wollrode am 15. März 2026 werden gem. § 57 Abs. 1 Kommunalwahlordnung für gültig erklärt.
Dieser Beschluss wird hiermit amtlich bekannt gegeben.
Guxhagen, 22.04.2026
gez.
Lange
Gemeindewahlleiter
