Der Winter steht vor der Tür… Aus diesem Grund möchten wir wieder ein paar Informationen zum Räum- und Streudienst bekannt geben.
Grundsätzliche Regelung bei Straßen mit einseitigem Gehweg nach der Straßenreinigungssatzung
In geraden Jahren (2024) sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke zum Winterdienst verpflichtet.
In ungeraden Jahren (2025) sind die Eigentümer oder Besitzer der
auf der gegenüberliegenden Seite befindlichen Grundstücke verpflichtet, den Schnee zu räumen bzw. die Eisglätte zu beseitigen.
Wir weisen darauf hin, dass öffentliche Grünstreifen, Mauern, Böschungen und dergleichen bis zu einer Breite von 10 m, die zwischen Gehweg bzw. der Straße und dem Grundstück liegen, nicht dazu führen, dass keine Anliegerschaft mehr vorliegt. Auch in diesen Fällen ist der Anlieger zur Straßenreinigung und zum Winterdienst verpflichtet!
Des Weiteren sind auch Eigentümer unbebauter Grundstücke innerhalb der Ortslage zur Beseitigung von Schnee und Eis sowie zur Straßenreinigung verpflichtet.
Wir möchten alle Anlieger für dieses Thema sensibilisieren, da bei Unfällen von Passanten auf schnee- und eisglattem Gehweg (wie bereits geschehen) der Winterdienstpflichtige haftbar gemacht werden kann.
Die vorgenannten Regelungen sind in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Guxhagen verankert. Bei Bedarf können Sie Auszüge vom Ordnungsamt erhalten bzw. diese auf der Internetseite unter www.guxhagen.de einsehen.
Winterdienst durch den gemeindlichen Bauhof/Verhalten auf Fahrbahnen
Eine Verpflichtung zum Räum- und Streudienst besteht nur an Hauptverkehrsstraßen (Kreisstraßen werden durch die Straßenmeisterei geräumt) und gefährlichen Stellen (z. B. vor Bushaltestellen) bzw. Gefällstrecken. Hier gibt es kein Gewohnheitsrecht! Auf Privatwegen/-flächen/-parkplätzen besteht keine kommunale Streupflicht.
Von allen Verkehrsteilnehmern wird erwartet, dass diese ihre Fahrweise den Witterungsverhältnissen anpassen (§ 3 StVO).
Die Reinigungspflicht besteht lediglich im Rahmen des Zumutbaren und im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Gemeinde.
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE GUXHAGEN