Kostenbeteiligung
Für die Benutzung des Fahrzeuges werden folgende Entgelte festgesetzt:
- bei der Nutzung als Bürgerbus je Mitfahrer und einfacher Strecke 1,00 € je Fahrt
- bei der Nutzung als Vereins- und Jugendbus durch die Vereine, Verbände und Kirchengemeinde 0,35 € je km
- bei der Nutzung durch die Jugendfeuerwehren, den Einsatzabteilungen und der Ehren- und Altersabteilungen als gemeindliche Einrichtungen fallen keine Entgelte an.
Für die Kostenbeteiligung wird eine Abrechnung von der Gemeinde Guxhagen übersandt.
Tritt bei der Nutzung durch Vereine, Verbände und den Kirchengemeinden ein Schaden ein, ist die Selbstbeteiligung bei der Schadensabwicklung von derzeit 300,00 € an die Gemeinde zu erstatten. Andere, nicht durch die Versicherung abgedeckte Personen- und Sachschäden, sind gleichfalls vom Verein, Verband und der Kirchengemeinde zu tragen.
Diese Nutzungsordnung gilt ab 01.01.2023
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Guxhagen