Wir weisen darauf hin, dass die Hausklärgrube zum Entleerungstermin für die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens und des gemeindlichen Bauhofes frei zugängig sein muss.
Bei Leerungen in den Wintermonaten muss der Deckel der Grube von Eis und Schnee befreit sein. Für evtl. Beschädigungen übernimmt die Gemeinde Guxhagen keine Haftung.
Die Leerungen werden von der Firma Gerhardt Entsorgung e.K. aus Fritzlar durchgeführt.
Die Gebühren für das Abholen und Behandeln von Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus den Wochenendgebieten einschl. der Deponiegebühren betragen: