Klärgrubenangelegenheiten

Klärgrubenangelegenheiten

Wir möchten Sie bitten, uns spätestens eine Woche vor dem Leerungstermin schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über das Formular mitzuteilen,
falls eine Leerung Ihrer Klärgrube erforderlich sein sollte.

Leerungstermine 2025

Dienstag 25.02.25 u. Mittwoch 26.02.25
Dienstag 22.04.25 u. Mittwoch 23.04.25
Dienstag 24.06.25 u. Mittwoch 25.06.25
Dienstag 26.08.25 u. Mittwoch 27.08.25
Dienstag 21.10.25 u. Mittwoch 22.10.25
Dienstag 09.12.25 u. Mittwoch 10.12.25

Klärgrubenleerung beantragen

    Informationen zu den Klärgrubenleerungen in den Wochenendgebieten​

    Wir weisen darauf hin, dass die Hausklärgrube zum Entleerungstermin für die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens und des gemeindlichen Bauhofes frei zugängig sein muss.

    Bei Leerungen in den Wintermonaten muss der Deckel der Grube von Eis und Schnee befreit sein. Für evtl. Beschädigungen übernimmt die Gemeinde Guxhagen keine Haftung.

    Die Leerungen werden von der Firma Gerhardt Entsorgung e.K. aus Fritzlar durchgeführt.

    Die Gebühren für das Abholen und Behandeln von Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus den Wochenendgebieten einschl. der Deponiegebühren betragen:

    Bitte beachten Sie die neuen Gebühren ab 01. Juli 2024

    für den ersten Kubikmeter
    für jeden weiteren Kubikmeter  

    Gebühren ab 01.07.2024               87,42 €
    Gebühren ab 01.07.2024               75,44 €

    Einzelfahrt: auf Anfrage
    Ist zum Absaugen des Inhalts einer Kleinkläranlage oder einer Grube die Verlegung einer Saugleitung von mehr als 20 m Länge erforderlich, wird für jeden weiteren Meter ein Gebührenzuschlag von 5,71 € erhoben.

    Für Rückfragen wenden Sie sich an

    Herr Schindler

    05665 / 9499 – 31

    05665 / 9499 – 99

    mirco.schindler@gemeinde-guxhagen.de