Klärgrubenangelegenheiten

Klärgrubenangelegenheiten

Wir möchten Sie bitten, uns spätestens eine Woche vor dem Leerungstermin schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über das Formular mitzuteilen,
falls eine Leerung Ihrer Klärgrube erforderlich sein sollte.

Leerungstermine 2024

27. Februar 2024
23. und 24. April 2024
25. und 26. Juni 2024
27. und 28. August 2024
29. und 30. Oktober 2024
11. Dezember 2024

Klärgrubenleerung beantragen

    Informationen zu den Klärgrubenleerungen in den Wochenendgebieten​

    Wir weisen darauf hin, dass die Hausklärgrube zum Entleerungstermin für die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens und des gemeindlichen Bauhofes frei zugängig sein muss.

    Bei Leerungen in den Wintermonaten muss der Deckel der Grube von Eis und Schnee befreit sein. Für evtl. Beschädigungen übernimmt die Gemeinde Guxhagen keine Haftung.

    Die Leerungen werden von der Firma Gerhardt Entsorgung e.K. aus Fritzlar durchgeführt.

    Die Gebühren für das Abholen und Behandeln von Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus den Wochenendgebieten einschl. der Deponiegebühren betragen:

    Bitte beachten Sie die neuen Gebühren ab 01. Juli 2021

    für den ersten Kubikmeter  
    für jeden weiteren Kubikmeter  

    Gebühren ab 01.07.2021               78,49 €
    Gebühren ab 01.07.2021               66,51 €

    Einzelfahrt: auf Anfrage
    Ist zum Absaugen des Inhalts einer Kleinkläranlage oder einer Grube die Verlegung einer Saugleitung von mehr als 20 m Länge erforderlich, wird für jeden weiteren Meter ein Gebührenzuschlag von 5,00 € erhoben.

    Für Rückfragen wenden Sie sich an

    Frau Weiland 

    0 56 65 / 94 99- 30

    0 56 65 / 94 99 – 99