Zwischenlagerplatz für Grünabfälle, Elektroschrott und Bauschutt
Sonderöffnungszeiten des Zwischenlagerplatzes für Elektroschrott und Grünabfälle
am Samstag, 14. Dezember 2024
am Samstag, 11. Januar 2025
am Samstag 8. Februar 2025
Öffnungszeit von 09.00 – 12.00 Uhr
- Schnittgut mehrjähriger Gehölzpflanzen (Baum- und Strauchschnitt, mit Laub oder Nadeln)
- Grün- und Staudenschnitt
- Rasenschnitt
- Hecken- und Blumenschnitt
- Mähgut, krautiger Grasschnitt
- Pflanzenabfälle mit Anhaftungen von Erde
- Gemüseabfälle aus Haus- und Kleingärten
Äste sollten nicht dicker als armstark sein. Die Schnittlänge darf 1 m nicht überschreiten.
Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger darauf hinweisen, dass die Annahme der vorgenannten Abfälle nur gegen Vorlage der gelben Berechtigungskarte erfolgen kann. Sie ist auf Verlangen vorzuzeigen bzw. am Fahrzeug gut sichtbar anzubringen.
Die Gebühr beträgt: für die Anlieferung von
Kleinmengen bis max. 0,5 cbm
von Kleinmengen bis max. 1,0 cbm
für jeden weiteren angefangenen Kubikmeter
= 4,00 €
= 6,00 €
= 6,00 €
Bitte beachten Sie die zu trennenden Abfallfraktionen und folgen den angebrachten Hinweistafeln.
Zur Fraktion 1 gehört:
Gehölzschnitt (ab Daumendicke) auch mit Laub und Nadeln und Stammholz (bis 70 cm Umfang).
Zur Fraktion 2 gehört:
Heckenschnitt, Stauden- und Krautschnitt, Grünabfälle mit Erdanhaftungen, gemischte Grünabfälle, Wurzeln mit Stammdurchmesser kleiner als 20 cm.
Zur Fraktion 3 gehört:
Rasenschnitt, Laub, Obstabfälle, Gemüseabfälle, Heu / Stroh in Kleinmengen, Rindenabfälle