Führerschein

Führerscheine

Neues Fahrerlaubnisrecht ab 2013

Im Dezember 2006 wurde die 3. EG-Richtlinie über den Führerschein beschlossen. Die Umsetzung in nationales Recht ist zwischenzeitlich erfolgt. Die neuen Vorschriften gelten ab dem 19.01.2013.

Nachfolgend ein kurzer Überblick zu den wichtigsten Änderungen:
– Die Gültigkeitsdauer neu ausgestellter Führerscheine wird ab dem 19.01.2013 auf 15 Jahre befristet,
– Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind bis zum 19.01.2033 umzutauschen,
– Bei motorisierten Zweirädern – auch Dreiräder und Quads – gilt eine geänderte Klassenein- teilung (AM, A1, A2, A),
– Für den stufenweisen Aufstieg von der Klasse A1 zur Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach Ablauf von mindestens 2 Jahren nur noch eine praktische Prüfung erforderlich,
– Geändertes Mindestalter für Klassen C, CE 21 Jahre und D, DE 24 Jahre (nur für Personen, die nicht unter die Regelungen über die Berufsqualifikation fallen),
– Klasse B mit Schlüsselzahl 96: Anhänger von mehr als 750 KG, zul. Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg bis zu 4.250 kg.

Annahme von Führerscheinanträgen
Als besonderer Service wird von vielen Einwohnern/ innen die Entgegennahme von Führerscheinanträgen angesehen. Gern leiten wir Ihre Führerscheinanträge an die zuständige Stelle beim Schwalm – Eder – Kreis weiter. Für alle Anträge ist ein Bundespersonalausweis (BPA)/Pass mitzubringen.
Des Weiteren sind mitzubringen bei:
Änderung der Fahrerlaubnisverordnung!
Ab dem 29.10.2008 dürfen nur noch biometrische Lichtbilder für alle Führerscheinanträge entgegengenommen werden.

Erteilung der Fahrerlaubnis für die Klassen A, A1, B, BE, M, L, T
Was muss man mitbringen

  • Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung bzw. Sofortmaßnahmen am Unfallort

Erteilung der Fahrerlaubnis für die Klassen C, C1, CE, C1E
Was muss man mitbringen

  • Passbild
  • Augenärztliche Untersuchung
  • Einfache verkehrsmedizinische Untersuchung
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung

Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen D, D1, DE, D1E
Was muss man mitbringen

  • Passbild
  • Augenärztliche Untersuchung
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Führungszeugnis (wird ggf. vor Ort beantragt, Gebühr: 13,00 €)
  • Bei Erteilung und Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr erweiterte verkehrsmedizinische Untersuchung
  • Bei Erteilung und Verlängerung bis zum 50. Lebensjahr einfache verkehrsmedizinische Untersuchung

Erteilung der Fahrerlaubnis für die Klasse T
Was muss man mitbringen

  • Passbild
  • Bescheinigung vom Ortslandwirt
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung bzw. Sofortmaßnahmen am Unfallort

Umstellung auf den Kartenführerschein (EU-Führerschein)
Was muss man mitbringen

  • Passbild
  • Alter Führerschein

Neuerteilung (Wiedererteilung) des Führerscheins
Was muss man mitbringen

  • Passbild
  • Unterlagen nach dem Schreiben des Landkreises (Führerscheinstelle)
  • Führungszeugnis (wird vor Ort beantragt, Gebühr: 13,00 €)

Personenbeförderungsschein
Personenbeförderungsschein für Taxi, Miet-/Krankenkraftwagen:
Was muss man mitbringen

  • Passbild
  • Augenärztliche Untersuchung
  • Erweiterte verkehrsmedizinische Untersuchung (auch bei Verlängerung bis zum 60. Lebensjahr)
  • Alter Führerschein
  • Führungszeugnis (wird vor Ort beantragt, Gebühr: 13,00 €)

Hinweis
Bei Erteilung des Personenbeförderungsscheins für Taxi ist eine Ortskenntnisprüfung notwendig.
Bei Klasse 2 und CE79 ab dem 50. Lebensjahr wird eine einfache verkehrsmedizinische Untersuchung nach Anlage 5 FeV und augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV benötigt. Diese beiden Untersuchungen können beim Gesundheitsamt des Landkreises Homberg zusammen gegen eine Gebühr durchgeführt.

Umzug innerhalb des Schwalm Eder Kreises
Bei Umzügen innerhalb Guxhagen oder Zuzügen aus dem Schwalm Eder Kreis müssen auch Fahrzeuge umgemeldet werden. Dies können Sie ebenfalls im Bürgerbüro erledigen.
Mitzubringen sind:
Die Gebühr beträgt: 10,70 €

Kfz-Schein-Änderung bei Eheschließung / Namensänderung
Nach einer Namensänderung z.B. durch Eheschließung müssen Sie Ihren Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief ändern lassen. Dies können Sie ebenfalls im Bürgerbüro erledigen. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Was muss man mitbringen

  • Ausweisdokument
  • Fahrzeugschein
  • TÜV muss noch aktuell sein