Führungszeugnis

Führungszeugnis

Für die Beantragung eines Führungszeugnisses sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • bei einem erweiterten Führungszeugnis werden die genaue Adresse der Behörde und der Verwendungszweck, ggf. ein Aktenzeichen
    • Bundespersonalausweis oder Pass

Gebühr für Führungszeugnisse

Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,00 €

Tipp
Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung eines Führungszeugnisses die persönliche Vorsprache des Antragstellers unter Vorlage der Ausweisdokumentes erforderlich ist.

Führungszeugnis Online beantragen
Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sichkünftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischenPersonalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.

Dieses einfache Verfahren steht ab sofort allen Bürgerinnenund Bürgern offen. Und die müssen in verschiedensten Lebenslagen ein Führungszeugnis vorlegen, sei es bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz,für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder vor der Aufnahme eines Gewerbes.

Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und einpassendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kanneindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweisbesitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.

Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des BfJ beantragt werden. Solche Auskünfte benötigen Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahrenum öffentliche Aufträge bewerben, rechthäufig. Auch hier kann das Online-Verfahren den Aufwand erheblich senken.
Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche Verurteilungen zu ersehen, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ein wichtiges Hilfsmittel, um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden einschätzen zu können.

Die Anträge können auch weiterhin persönlich vor Ort im Rathaus gestellt werden.
Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.

 

Infos zum neuen Führungszeugnis

Das neue Führungszeugnis
Ab dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Die Änderungen dienen der Verbesserung des Daten­schutzes und der Fälschungssicherheit.

Wichtig: Führungszeugnisse, die noch in der alten Form ausgestellt worden sind, verlieren nicht ihre Gültigkeit.
Das neu gestaltete Führungszeugnis im Vergleich zum bisherigen Layout (kleines Bild unten rechts).

Was ist neu?
(1) Die auffälligste Neuerung betrifft das weiße Adressfeld. Es wurde deutlich vergrößert.
(2) Die Personendaten befinden sich jetzt immer oben rechts neben dem Adressfeld. Ebenfalls neu ist die Bezeichnung dieser Daten auf Deutsch, Englisch und Französisch.
(3) Enthält das Führungszeugnis keine Eintragung, wird auch diese Information dreisprachig aufgeführt.

Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen:
www.bundesjustizamt.de
www.fuehrungszeugnis.bund.de

Flyer_Das_neue_Fuehrungszeugnis