Gewerbewesen

Gewerbewesen

Grundsätzliches:
Ein Gewerbebetrieb ist immer bei der örtlich zuständigen Stadt/Gemeinde vom jeweiligen Gewerbetreibenden persönlich am Betriebssitz anzumelden. Für die Gründung einer Zweigniederlassung bzw. unselbständigen Zweigstelle gilt dies ebenso.

Häufige Fragen

Was kostet eine Gewerbeanmeldung?
Bei der Anmeldung eines Gewerbebetriebes im Gewerberegister wird eine Verwaltungsgebühr fällig. Bei der An-, Ab- oder Ummeldung entsteht eine Gebühr von 36,00 €. Diese ist in Bar zu entrichten

Was ist, wenn ich meine gewerbliche Tätigkeit verändere oder umziehe?
Bei Hinzunahme weiterer gewerblicher Tätigkeiten oder Betriebssitzverlegung innerhalb einer Stadt/Gemeinde ist eine Gewerbeummeldung im Gewerberegister vorzunehmen.

Wird der Betriebssitz in eine andere Stadt/Gemeinde verlegt ist das Gewerbe bei der örtlich zuständigen Behörde für den bisherigen Betriebssitz ab- und am neuen Betriebssitz anzumelden

Was muss man mitbringen

  • Bei der Gewerbeanmeldung ist das jeweils gültige Ausweisdokument (Bundespersonalausweis) seitens des Gewerbetreibenden vorzulegen.
  • Bei Anmeldung einer eingetragenen Gesellschaftsform wie z.B. einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH & Co. KG. sind jeweils die Registerauszüge des Amtsgerichts mit einzureichen.
  • Bei Anmeldung eines Handwerksbetriebes sind jeweils die Handwerkskarte oder sonstige Eintragungsdokumente vorzulegen.
  • Nähere Auskünfte über die Ausübung handwerklicher Tätigkeiten erteilt die Handwerkskammer Kassel, Scheidemannplatz 2, 34117 Kassel, Tel. 0561/7888-0.

Formulare zur Gewerbe An- / Ab- und Ummeldung finden Sie auf unserer Formularseite