Grundsätzlich sind die Landesbehörden für die Belange hinsichtlich von Hochwasserschutz sowie im Falle von Eisversatz und sich daraus ergebender Gefahren verantwortlich. Die Wasserbehörden beteiligen ggf. weitere Behörden, wie z.B. die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.
Für die Gemeinde Guxhagen ist die Untere Wasserbehörde zuständig.