Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz eine ärztliche Untersuchung. Man unterscheidet hier zwischen der Erstuntersuchung und der Nachuntersuchung.
Benötigte Unterlagen zur Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines:
Was muss man mitbringen
- Ausweisdokument
- Nachuntersuchung (Ausbildungsvertrag)