Untersuchungsberechtigungsschein

Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche unter 18 Jahren benötigen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz eine ärztliche Untersuchung. Man unterscheidet hier zwischen der Erstuntersuchung und der Nachuntersuchung.

Benötigte Unterlagen zur Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines:
Was muss man mitbringen

  • Ausweisdokument
  • Nachuntersuchung (Ausbildungsvertrag)