Das Ortsgericht besteht aus dem Ortsgerichtsvorsteher und 4 Ortsgerichtsschöffen sie werden für die Dauer von 10 Jahren ernannt.
Die Aufgabengebiete erstrecken sich auf
- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
- Sterbefallanzeigen
- Sicherung des Nachlasses
- Schätzungen
- Mitwirkung bei der Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
Weitere Informationen erhalten Sie unter
ortsgericht.de