Schiedsamt

Schiedsamt

Die Aufgaben bestehen darin, Streitigkeiten zwischen Bürgern/innen untereinander bzw. Bürgern/innen und Vereinen, Firmen und Vereinigungen zu schlichten. Da die Schiedspersonen ehrenamtlich arbeiten, werden von den ratsuchenden Bürgern/innen nur die Verfahrens- und Sachkosten erhoben. Bei den aufgeführten Delikten ist es zwingend vorgeschrieben einen Schlichtungsversuch zu unternehmen, um die Gerichte zu entlasten.

Die Schiedspersonen sind zuständig bei:

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten jeglicher Art
  • Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung
  • Vermögensrechtliche Streitigkeiten
  • Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen
  • Sühneverhandlungen bei Bedrohung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Verletzung des Briefgeheimnisses

nach berechtigten Streitigkeiten.

Bei vermögens-rechtlichen Streitigkeiten sollte der Gegenstand an Geld oder Geldeswert 750,00 € nicht übersteigen.

Zuständig ist immer die Schiedsperson, in deren Amtsbereich der Antragsgegner / Antragsgegnerin wohnt.

Schiedsmann:

Stefan Reges

Telefon 05665 / 40143