9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Guxhagen

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Bekanntmachung der Genehmigung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB

Mit Schreiben vom 15.04.2024 des Regierungspräsidiums Kassel wurde die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen am 12.03.2024 beschlossene 9. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Ausweisung einer Entwicklungsfläche im Anschluss an ein bestehendes Wohngebiet soll dem Bedarf an Wohn- und Gewerbebauflächen entgegengewirkt werden. Ziel ist die Ausweisung neuer Wohn- und Mischgebietsflächen sowie einer eingeschränkten Gewerbefläche im nordöstlichen Planbereich. Die Gewerbeflächen stehen insbesondere Handwerksbetrieben zur Verfügung. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse und entsprechend den Zielen der Gemeinde Guxhagen ist eine Ansiedlung von großflächigen Logistikbetrieben nicht vorgesehen. Die verbindliche Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer allgemeinen Wohngebietsfläche gemäß § 4 BauNVO, einer Mischgebietsfläche gemäß § 6 BauNVO sowie einer eingeschränkten Gewerbefläche gem. § 8 BauNVO zu schaffen.

Das Verfahrensgebiet befindet sich in Guxhagen und umfasst die in der Gemarkung Guxhagen in der Flur 4 liegende Flurstücke 154/1, 155/1, 163 tlw., 99 tlw., 100 tlw., 101/1 tlw., 103/1 tlw., 106/1 tlw., 108/1 tlw. und 110/1 tlw. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch die Kreisstraße 155 sowie durch die vorhandene Bebauung, im Osten und Süden durch Flächen der Landwirtschaft sowie im Westen durch die vorhandene Bebauung.

Die Genehmigung wird gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. S. 394) m.W.v. 01.01.2024 bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.

Die wirksame 9. Änderung mit ihrer Begründung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Guxhagen, Zum Ehrenhain 2 (Zimmer 100), 34302 Guxhagen, während der allgemeinen Öffnungszeiten

 

Montag bis Freitag                   8.00 – 12.00 Uhr

Montag                                   13.30 – 15.30 Uhr

Donnerstag                             14.00 – 17.30 Uhr

von jedermann eingesehen werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes auf der Homepage der Gemeinde Guxhagen (www.guxhagen.de) unter „Rathaus und Bürgerservice – Amtliche Bekanntmachungen“ eingestellt sind.

Hinweise

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Guxhagen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Guxhagen, 25.04.2024

 

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Guxhagen

 

gez. S. Schneider (Bürgermeisterin)

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Guxhagen

Bekanntmachung der Genehmigung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB

Mit Schreiben vom 15.04.2024 des Regierungspräsidiums Kassel wurde die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen am 12.03.2024 beschlossene 9. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Ausweisung einer Entwicklungsfläche im Anschluss an ein bestehendes Wohngebiet soll dem Bedarf an Wohn- und Gewerbebauflächen entgegengewirkt werden. Ziel ist die Ausweisung neuer Wohn- und Mischgebietsflächen sowie einer eingeschränkten Gewerbefläche im nordöstlichen Planbereich. Die Gewerbeflächen stehen insbesondere Handwerksbetrieben zur Verfügung. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse und entsprechend den Zielen der Gemeinde Guxhagen ist eine Ansiedlung von großflächigen Logistikbetrieben nicht vorgesehen. Die verbindliche Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer allgemeinen Wohngebietsfläche gemäß § 4 BauNVO, einer Mischgebietsfläche gemäß § 6 BauNVO sowie einer eingeschränkten Gewerbefläche gem. § 8 BauNVO zu schaffen.

Abgrenzung des Verfahrensgebietes

Übersicht: 9. Änderung Flächennutzungsplan

Das Verfahrensgebiet befindet sich in Guxhagen und umfasst die in der Gemarkung Guxhagen in der Flur 4 liegende Flurstücke 154/1, 155/1, 163 tlw., 99 tlw., 100 tlw., 101/1 tlw., 103/1 tlw., 106/1 tlw., 108/1 tlw. und 110/1 tlw. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch die Kreisstraße 155 sowie durch die vorhandene Bebauung, im Osten und Süden durch Flächen der Landwirtschaft sowie im Westen durch die vorhandene Bebauung.

Die Genehmigung wird gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. S. 394) m.W.v. 01.01.2024 bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.

Die wirksame 9. Änderung mit ihrer Begründung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Guxhagen, Zum Ehrenhain 2 (Zimmer 100), 34302 Guxhagen, während der allgemeinen Öffnungszeiten

 

Montag bis Freitag                   8.00 – 12.00 Uhr

Montag                                   13.30 – 15.30 Uhr

Donnerstag                             14.00 – 17.30 Uhr

von jedermann eingesehen werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes auf der Homepage der Gemeinde Guxhagen (www.guxhagen.de) unter „Rathaus und Bürgerservice – Amtliche Bekanntmachungen“ eingestellt sind.

Hinweise

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Guxhagen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

 Guxhagen, 25.04.2024

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Guxhagen

 

gez. S. Schneider (Bürgermeisterin)