Miteinander durch den Winter

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Miteinander durch den Winter – Hinweise zum Räum- und Winterdienst in Guxhagen

Der Winter bringt für uns alle besondere Herausforderungen mit sich – für Fußgängerinnen und Fußgänger, Autofahrende, Anliegerinnen und Anlieger sowie für den Bauhof unserer Gemeinde. Uns ist wichtig, nicht nur Regeln zu erklären, sondern vor allem um Verständnis, Rücksichtnahme und ein gutes Miteinander zu werben.

Wer räumt was? – Ein kurzer Überblick

Die rechtlichen Grundlagen für den Winterdienst ergeben sich aus dem Hessischen Straßengesetz sowie der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Guxhagen.

  • Die Gemeinde ist innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren verkehrswichtige Straßen und gefährliche Stellen zu räumen und zu streuen. Dazu zählen insbesondere Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, wichtige Verbindungswege, Strecken des ÖPNV sowie neuralgische Punkte wie Steigungen, Kurven oder Brücken.
  • Neben- und Anliegerstraßen werden nachrangig bzw. zum Teil gar nicht bedient. Hier ist – gerade bei starkem Schneefall oder anhaltender Glätte – Geduld gefragt.
  • Kreisstraßen werden grundsätzlich von Hessen Mobil geräumt.
  • Anliegerinnen und Anlieger sind verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu räumen und bei Glätte zu streuen, sodass eine sichere Nutzung möglich ist.

Ein Grünstreifen, zwischen Grundstück und Gehweg, der nicht eigenständig baulich nutzbar ist, gehört zum Straßenbegleitgrün und entbindet die Anlieger nicht von der Verpflichtung zum Winterdienst.

Gemeinsam Verantwortung übernehmen – Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer
Damit Wege auch im Winter sicher nutzbar bleiben, sind Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Guxhagen verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken bei Schnee und Glätte zu räumen und ggf. zu streuen. Ziel ist es, Fußgängerinnen und Fußgängern – insbesondere Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Einschränkungen – einen möglichst sicheren Weg zu ermöglichen.

Uns ist bewusst, dass dies im Alltag nicht immer einfach ist, etwa bei beruflicher Abwesenheit, Krankheit oder schwierigen Witterungsverhältnissen. In diesen Fällen ist jedoch sicherzustellen, dass eine andere Person die Räum- und Streupflicht übernimmt.

Wohin mit dem Schnee?

Ein wichtiger Hinweis, der bereits in der Dezember-Ausgabe unseres Gemeindeblättchens enthalten war, soll an dieser Stelle noch einmal erläutert werden:

Schnee von Gehwegen oder privaten Grundstücken darf nicht auf die Fahrbahn geräumt werden.

Diese Regelung ergibt sich aus der Straßenreinigungssatzung und dient der Verkehrssicherheit. Wird Schnee auf die Straße geschoben, kann er festfahren, vereist und gefährliche Situationen verursachen. Zudem muss der kommunale Winterdienst bereits geräumte Straßen erneut abfahren – was Zeit kostet und andere Bereiche verzögert.

Zulässig ist es, den Schnee im Randbereich des Gehwegs oder auf dem eigenen Grundstück abzulagern, soweit dies möglich ist.

Und was ist mit Schnee auf dem Gehweg durch den Winterdienst?

Gerade in engen Straßen, in denen zusätzlich Fahrzeuge am Straßenrand parken, stößt auch unser Streu- und Räumfahrzeug manchmal an physische Grenzen. In solchen Situationen kann es vorkommen, dass Schnee auf dem gegenüberliegenden Gehweg landet.

Das geschieht nicht aus Nachlässigkeit oder böser Absicht, sondern ist der jeweiligen örtlichen Situation geschuldet. Unser Bauhof arbeitet mit großem Engagement und versucht stets, die bestmögliche Lösung unter den gegebenen Umständen zu finden. Wir bitten hierfür herzlich um Verständnis.

Der Bauhof – früh unterwegs für unsere Sicherheit

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauhofs sind oft schon in den frühen Morgenstunden, an Wochenenden und Feiertagen im Einsatz. Sie arbeiten nach einem klaren Räum- und Streuplan, der Prioritäten setzt:

  • Zuerst werden Hauptverkehrswege und besonders gefährliche Stellen bedient.
  • Danach folgen wichtige Erschließungsstraßen.
  • Wohn- und Anliegerstraßen werden – soweit möglich – nachrangig berücksichtigt.

Dabei gilt: Es besteht keine Pflicht, jede Straße jederzeit schnee- und eisfrei zu halten. Verkehrsteilnehmende müssen ihre Fahrweise den winterlichen Verhältnissen anpassen.

Unser Bauhof leistet bei schwierigen Witterungsbedingungen Enormes – oft unter hohem Zeitdruck und bei körperlich anspruchsvollen Einsätzen. Dafür sagen wir ausdrücklich Danke.

Unser gemeinsames Ziel
Winterdienst funktioniert am besten, wenn alle mithelfen:

  • durch angepasste Fahrweise,
  • durch das Freihalten enger Straßen (z. B. beim Parken),
  • durch das regelkonforme Räumen der Gehwege
  • und durch gegenseitiges Verständnis.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Guxhagen auch im Winter sicher und lebenswert bleibt.

Ihre Gemeinde Guxhagen