Bauleitplanung der Gemeinde Guxhagen
- Änderung des Flächennutzungsplanes
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Auf der Junkerseite“, Gemarkung Grebenau
Hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Guxhagen wird die o. g. Planung öffentlich ausgelegt.
Ziel und Zweck der Planung
Die Fläche des räumlichen Geltungsbereichs soll für eine vorhandene Gewächshausanlage mit Photovoltaik-Aufdachanlagen und eine geplante Erweiterung mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen planungsrechtlich vorbereitet werden. Weiterhin soll planungsrechtlich sichergestellt werden, dass im Falle eines Rückbaus von Gewächshausanlagen Flächen mit Photovoltaik-Freilandanlagen weiterhin zur Nutzung der bestehenden Netzinfrastruktur errichtet werden können.
Im westlichen Bereich des Flurstücks 76/2 wurde bereits vor ca. 15 Jahren ein Gewächshausbereich mit Photovoltaik-Aufdachanlagen errichtet. Aufgrund der Weiterentwicklung der Modultechnologie soll die bestehende Photovoltaik-Aufdachanlage repowered werden. Ziel ist die Modernisierung der bestehenden PV-Anlagen durch den Austausch veralteter Komponenten wie Solarmodule oder Wechselrichter. Darüber hinaus soll eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der östlichen Seite in einem 35 m breiten Teilstreifen ergänzt werden. In diesem Abschnitt ist eine Photovoltaik-Anlage auf Freilandtischen auf einer Leichtmetall-Unterkonstruktion vorgesehen.
Zur Realisierung der Planung besteht die Notwendigkeit zur Erstellung einer Bauleitplanung. Ziel ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gem. § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung Gewächshaus- und Photovoltaikfreiflächenanlage.
Räumliche Geltungsbereiche
Die räumlichen Geltungsbereiche des Bebauungsplanes sowie der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes sind deckungsgleich. Das Verfahrensgebiet befindet sich in der Gemarkung Grebenau und umfasst das in der Flur 1 liegende Flurstück 76/2. Mit Ausnahme im Osten wird die Fläche allseitig durch Flächen der Landwirtschaft begrenzt. Im Osten grenzt die Fläche an die K 147.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen hat in ihrer Sitzung am 03.03.2026 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 6 „Auf der Junkerseite“ sowie des Entwurfs der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes vom 20.03.2026 bis einschl. 20.04.2026 auf der Internetseite der Gemeinde Guxhagen (www.guxhagen.de) unter „Rathaus und Bürgerservice – Amtliche Bekanntmachungen“ eingestellt.
Als zusätzliches Informationsangebot liegen die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes auch während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr, Montag 13.30 – 15.30 Uhr und Donnerstag 14.00 – 17.30 Uhr in der Gemeindeverwaltung 34302 Guxhagen, Zum Ehrenhain 2 (Vorzimmer, DG) zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Guxhagen (Gemeindeverwaltung), 34302 Guxhagen, Zum Ehrenhain 2 (Vorzimmer, DG), während der Dienstzeiten abgegeben werden. Alternativ können Stellungnahmen auch elektronisch an die E-Mail Adressen info@gemeinde-guxhagen.de oder info@meissner-sbw.de gerichtet werden. Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender/-innen der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden,
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können,
- dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 As. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit wesentlichen umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:
Schwalm-Eder-Kreis, Untere Naturschutzbehörde
Es liegen Hinweise zum Biotop- und Artenschutz sowie zu geplanten Kompensationsmaßnahmen vor.
Regionalbauernverband Kurhessen
Es liegen Hinweise zur Bewertung landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie deren Verlust vor.
Umweltbezogene Informationen
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
[1] Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
[2] Darstellung anderer Planungsmöglichkeiten
[3] Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der geplanten Sonderbaufläche insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft sowie auf Kulturgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der o. g. Planungen insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft sowie auf Kulturgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Umweltbericht
Es liegen vor:
[4] Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 6 „Auf der Junkerseite“ und zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die Umweltberichte enthalten Informationen zu den folgenden Schutzgütern:
- Schutzgut Mensch
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Störwirkungen, gewerblicher Lärm, Verkehrslärm, Abfall.
- Schutzgut Tiere
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Brutvögel, Reptilien und Schmetterlinge, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Bewertung von Störungen, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
- Schutzgut Pflanzen
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Flächennutzung und Biotopausstattung im Gellungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeldungs- und Verminderungsmaßnahmen.
- Schutzgut Boden und Wasser
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bodenarten, Flächennutzung, Grundwasser, Wasserspeichervermögen, Eingriffe durch Bebauung und Erschließung, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
- Schutzgut Klima und Luft
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: überörtliche und lokale Klimasituation, Luftqualität, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
- Schutzgut Kulturgüter
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Kultur- und Sachgüter
- Schutzgut Landschaftsbild
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Betrachtungsraum, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen.
Gemäß § 3 (3) BauGB ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Guxhagen, den 19.03.2026
Der Gemeindevorstand
Gemeinde Guxhagen
gez. S. Schneider (Bürgermeisterin)
