12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Guxhagen (Gemarkung Grebenau)

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  1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Guxhagen (Gemarkung Grebenau)

Bekanntmachung der Genehmigung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB

Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Schreiben vom 04.08.2026 (Geschäftszeichen 0030-21-061a10.04.08-00006#2026-00001) die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen am 16.06.2026 beschlossene 12. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Ziel und Zweck der Planung

Die Fläche des räumlichen Geltungsbereichs soll für eine vorhandene Gewächshausanlage mit Photovoltaik-Aufdachanlagen und eine geplante Erweiterung im Teilgebiet 2 mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen planungsrechtlich vorbereitet werden. Weiterhin soll planungsrechtlich sichergestellt werden, dass im Falle eines Rückbaus von Gewächshausanlagen Flächen mit Photovoltaik-Freilandanlagen weiterhin zur Nutzung der bestehenden Netzinfrastruktur im Teilgebiet 1 errichtet werden können. Die Flächen befinden sich im Außenbereich.

Ziel ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gem. § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung Gewächshaus- und Photovoltaikfreiflächenanlage.

Abgrenzung des Verfahrensgebietes

 

 

 

 

 

 

Übersicht: 12. Änderung Flächennutzungsplan

Das Verfahrensgebiet befindet sich in der Gemarkung Grebenau und umfasst das in der Flur 1 liegende Flurstück 76/2. Mit Ausnahme im Osten wird die Fläche allseitig durch Flächen der Landwirtschaft begrenzt. Im Osten grenzt die Fläche an die K 147.

Die Genehmigung wird gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2026 (BGBl. I S. 226) m.W.v. 29.07.2026 bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.

Die wirksame 12. Änderung mit ihrer Begründung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Guxhagen, Zum Ehrenhain 2 (Vorzimmer, 2.OG), 34302 Guxhagen, während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag bis Freitag                   8.00 – 12.00 Uhr

Montag                                   13.30 – 15.30 Uhr

Donnerstag                             14.00 – 17.30 Uhr

von jedermann eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes auf der Homepage der der Gemeinde Guxhagen unter (www.guxhagen.de) unter „Rathaus und Bürgerservice – Amtliche Bekanntmachungen“ und über das zentrale Internet-Portal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan zugänglich sind.

Hinweise

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  • eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • Mängel der Abwägung, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts gegenüber der Gemeinde Guxhagen geltend gemacht worden sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Guxhagen, den 20.08.2026

Gemeinde Guxhagen

Der Gemeindevorstand

gez. S. Schneider (Bürgermeisterin)