Amtliche Bekanntmachungen
Gemeinde Guxhagen
Bebauungsplan Nr. 6 „Auf der Junkerseite“, OT Grebenau
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen hat in ihrer Sitzung am 16.06.2026 den Bebauungsplan Nr. 6 „Auf der Junkerseite“, Gemarkung Grebenau, als Satzung beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung
Die Fläche des räumlichen Geltungsbereichs soll für eine vorhandene Gewächshausanlage mit Photovoltaik-Aufdachanlagen und eine geplante Erweiterung im Teilgebiet 2 mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen planungsrechtlich vorbereitet werden. Weiterhin soll planungsrechtlich sichergestellt werden, dass im Falle eines Rückbaus von Gewächshausanlagen Flächen mit Photovoltaik-Freilandanlagen weiterhin zur Nutzung der bestehenden Netzinfrastruktur im Teilgebiet 1 errichtet werden können. Die Flächen befinden sich im Außenbereich.
Zur Realisierung der Planung besteht die Notwendigkeit zur Erstellung einer Bauleitplanung. Ziel ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gem. § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung Gewächshaus- und Photovoltaikfreiflächenanlage.
Abgrenzung des Verfahrensgebietes
Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in der Gemarkung Grebenau und umfasst das in der Flur 1 liegende Flurstück 76/2. Mit Ausnahme im Osten wird die Fläche allseitig durch Flächen der Landwirtschaft begrenzt. Im Osten grenzt die Fläche an die K 147.

Bekanntmachung
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Guxhagen ortsüblich bekannt gemacht. Gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2026 (BGBl. I S. 226) m.W.v. 29.07.2026 tritt der Bebauungsplan mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der in Kraft gesetzte Bebauungsplan mit Begründung kann in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Guxhagen, Zum Ehrenhain 2 (Vorzimmer, 2.OG), 34302 Guxhagen, während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Montag 13.30 – 15.30 Uhr
Donnerstag 14.00 – 17.30 Uhr
von Jedermann eingesehen werden. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie der Bebauungsplan Nr. 6 „Auf der Junkerseite“ mit Begründung auf der Homepage der Gemeinde Guxhagen (www.guxhagen.de) unter „Rathaus und Bürgerservice – Amtliche Bekanntmachungen“ eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter
https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan zugänglich sind.
Hinweise
Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Guxhagen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Guxhagen, den 20.08.2026
Gemeinde Guxhagen
Der Gemeindevorstand
gez. S. Schneider (Bürgermeisterin)
