Allgemeine Informationen
Die Gemeinde Guxhagen setzt ab dem Jahr 2026 elektronische Messgeräte mit Funkübertragung zur Ermittlung des Wasserverbrauchs ein. Die Umstellung erfolgt ab diesem Jahr sukzessive, d.h. es werden zunächst circa 900 Wasserzähler im Jahr 2026 ausgetauscht. Ein weiterer Austausch erfolgt im Jahr 2027.
Die erste Umstellung erfolgt nach den hessischen Sommerferien ab dem 10. August 2026. Der Einbau der Wasserzähler erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter der Firma wabtec GmbH aus Bövergeest, die durch die Gemeinde Guxhagen beauftragt worden sind.
Die Firma wabtec wird allen Kunden rechtzeitig eine Terminkarte übersenden, in welcher der Termin zum Wechsel des Wasserzählers vorher angekündigt wird. Bitte beachten Sie, dass sich die Mitarbeiter/innen der Firma, auf Ihren Wunsch, durch einen von der Gemeinde Guxhagen ausgestellten Ausweis ausweisen können.
Was ist ein Funkwasserzähler?
Funkwasserzähler sind Messgeräte zur Ermittlung der verbrauchten bzw. zur Verfügung gestellten Trinkwassermenge. Die Messung der Durchflussmengen erfolgt über Ultraschall oder über ein magnetisch-induktives Messprinzip (Messung bei herkömmlichen Wasserzählern erfolgt über mechanisches Messwerk). Sie verfügen über einen Datenspeicher, der insbesondere die Zählerstände in bestimmten Abständen speichert. Funkwasserzähler sind mit einem Funkmodul ausgestattet, welches ein Auslesen der Zähler außerhalb des Hauses ermöglicht (sogenanntes „Drive-by“).
Die Zähler verfügen über eine eingebaute Batterie (Lebensdauer bis zu 16 Jahre), eine externe Stromversorgung ist nicht erforderlich.
Welche Vorteile hat ein Funkwasserzähler?
– Kein manuelles Ablesen: Es ist kein Betreten der Wohnung oder das Ausfüllen von Ablesekarten mehr notwendig. Die Daten werden stichtagsgenau an den Versorger übermittelt.
– Exakte Abrechnung: Da die Messung digital erfolgt, sind Messfehler, Nachlaufen oder ein verzögerter Anlauf mechanischer Zähler ausgeschlossen.
– Leckage- und Schleichverlusterkennung: Die Zähler registrieren ungewöhnlich hohe Durchflüsse und warnen frühzeitig bei Rohrbrüchen oder tropfenden Leitungen.
– Eichzeitverlängerung möglich (bis zu 12 Jahre)
– Auslesung ohne Kundenkontakt(„Drive-by-Verfahren“) statt durch manuelle Ablesung
– Speicherung von Zählerständen und Durchflüssen, somit Nachvollziehbarkeit bezüglich ,,unplausibler“ Wasserverbräuche
– Hygienisch: Digitale Ultraschall-Zähler besitzen keine beweglichen Teile im Wasserfluss, wodurch weniger Ablagerungen entstehen
Welche Daten werden erfasst und übertragen?
– Erfassung und Übertragung von Zählerständen
– „Alarm“-Meldungen am Gerät bei Leckagen, Rückfluss, Manipulationen
Werde ich durch den Funkwasserzähler „überwacht?“
Funkwasserzähler senden keinen aktuellen Verbrauch, sondern lediglich Zählerstände zu einem Ablesezeitpunkt. Bei einer Fernauslesung des Zählers (z.B. jährlich) lassen sich dadurch keine Rückschlüsse auf ein individuelles Verbrauchsverhalten ziehen. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt, entspricht dem Stand der Technik und erfüllt die Anforderungen des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik).
Wie werden meine Daten geschützt?
Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (u.a. Datenschutzgrundverordnung) und Berücksichtigung der Empfehlungen des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) bezüglich des Einsatzes von Funkwasserzählern vom März 2020.
Ist ein Funkwasserzähler gesundheitsschädlich?
Die Sendeleistung eines Funkzählers beträgt ca. 10 Milliwatt. Das ist unbedenklich und deutlich geringer als die Sendeleistung von anderen im Haushalt genutzten Diensten oder Geräten z.B. Rundfunk, Fernsehen, schnurlose Telefone, Mobilfunk, Babyphone, WLAN, Bluetooth.
Welche besonderen Anforderungen für den Einbau eines Funkwasserzählers sind vom Hauseigentümer bzw. Anschlussnehmer zu beachten?
Unabhängig vom Zeitpunkt der Installation gelten für alle Anlagen die Vorgaben des Technischen Regelwerks (DIN EN 14154-2, DIN 1988 und DVGW-Arbeitsblatt W406)
Der Wasserzähler muss in einem frostsicheren Raum, leicht zugänglich und ablesbar sein. Die Anlage besteht aus der Hauptabsperrvorrichtung, dem Zähler und einem Wasserzählerbügel.
Der Zählerplatz muss so gestaltet sein, dass keine mechanischen Spannungen auf den Zähler einwirken und der Potentialausgleich gewährleistet ist, in der Regel ist hierfür ein sogenannter Wasserzählerbügel einzubauen.
Unmittelbar hinter dem Wasserzähler (in Fließrichtung) ist der Einbau eines mechanischen Filters (Feinfilter) nach DIN 1988-200 und DIN EN 13443-1 vorgeschrieben.
Unabhängig des Errichtungszeitpunktes gelten die o.g. Anforderungen für alle Kundenanlagen.
Hinweis: Instandhaltung, Reparatur oder Erneuerung der Wasserleitung bis zum Wasserzähler liegt in der Zuständigkeit der Gemeinde Guxhagen. Gemäß § 23 Wasserversorgungssatzung ist der Hauseigentümer für die genannten Kosten erstattungspflichtig. Ab dem Wasserzähler beginnt die Zuständigkeit des jeweiligen Hauseigentümers.
Der turnusmäßige Zählerwechsel für den Hauptwasserzähler ist für Sie als Eigentümer oder Mieter mit keinen direkten Sonderkosten beim Wechsel verbunden. Der eigentliche Austausch und das Gerät werden durch Ihre Gemeinde über die laufenden Wassergebühren abgedeckt.
Kann ich dem Einbau eines Funkwasserzählers widersprechen?
Grundsätzlich können Sie dem Einbau eines Funkwasserzählers nicht verweigern. Dem Wasserversorger, also der Gemeinde Guxhagen obliegt nach 10 Abs.1 i.V.m § 11 Abs. 2 Wasserversorgungssatzung (WVS) die Entscheidung über die Art der eingesetzten Zähler.
Gemäß Art. 21 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) steht Ihnen aber unter bestimmten Umständen das Recht zu, der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zu widersprechen. Sie müssen hierzu die Gründe für Ihren Widerspruch darlegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
Für Rückfragen erreichen Sie den für Sie zuständigen Ansprechpartner, Herrn Manuel Muñoz, unter folgender Rufnummer: 05665/9499-20, E-Mail: steuerverwaltung@gemeinde-guxhagen.de

