Schwerpunkt: Kultur & Bildung – Antragsfrist: 21. 02.2025
Die Regionalentwicklungsgesellschaft Mittleres Fuldatal e.V. als anerkannte Lokale
Aktionsgruppe (LAG) ruft zur Einreichung von Projekten für das Regionalbudget 2025 auf!
Mit der Förderung möchten wir die Lebensqualität in unserer Region stärken und
zukunftsweisende Projekte unterstützen, die zur Entwicklung des ländlichen Raums beitragen.
Schwerpunkt „Kultur & Bildung“
Im Jahr 2025 legen wir einen besonderen Fokus auf Projekte, die im Bereich Kultur & Bildung
wirken. Diese Projekte erhalten bei der Bewertung zusätzliche Punkte.
• Kultur: Gefördert werden Projekte, die das kulturelle Leben in der Region bereichern, wie
z. B. kulturelle Veranstaltungen, Kunstprojekte, die Förderung lokaler Traditionen und die
Stärkung kultureller Einrichtungen.
• Bildung: Unterstützt werden bspw. Vorhaben, die Wissen vermitteln, soziale
Kompetenzen fördern oder die Digitalisierung und Nachhaltigkeit im Bildungsbereich
vorantreiben.
Förderung auch für andere Projekte
Neben Projekten im Bereich Kultur und Bildung sind auch Vorhaben in anderen Themenfeldern
förderfähig. Es werden Ideen unterstützt, die das gesellschaftliche Miteinander und die regionale
Identität stärken sowie zu einer Steigerung der Lebensqualität beitragen. Grundsätzlich müssen
die Projekte den Zielen der LAG Mittleres Fuldatal entsprechen.
Zuwendungsfähig sind…
– Kleinprojekte von Kommunen, Organisationen, Vereinen, Initiativen und Privatpersonen
aus der Region Mittleres Fuldatal (Melsungen, Felsberg, Spangenberg, Malsfeld,
Morschen, Körle und Guxhagen)
– Gesamtkosten pro Projekt zwischen 1.000 EUR und 20.000 EUR (brutto)
– Ausgaben für Maschinen und Ausstattungsgegenstände über 410 EUR netto
– Dienstleistungen und Honorarkosten, IT-Software, Materialien für Eigenleistungen
Nicht gefördert werden …
× Unternehmen und vorsteuerabzugsberechtigte Vereine
× Ersatzbeschaffungen und Instandhaltungen vorhandener Vermögensgegenstände oder
Einrichtungen
× Betriebs- und Personalkosten, Verbrauchsmaterial, Reisekosten
× Genehmigungspflichtige Baumaßnahmen
× Einzelanschaffungen unter 410 EUR netto ohne Sachzusammenhang
Der Förderzuschuss beläuft sich auf maximal 80% der förderfähigen Bruttokosten. Ein
geringerer Fördersatz kann im Einzelfall bestimmt werden.
Das Projekt muss vom Antragsteller vorfinanziert werden.
Die Zweckbindungsfrist beträgt bei baulichen Maßnahmen 12 Jahre, bei Maschinen und
Ausstattung 5 Jahre.
WICHTIG: Erst wenn der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben ist, darf das Projekt gestartet
werden, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt automatisch zum Ausschluss der Förderung!
Erforderliche Unterlagen
1 Ausgefüllter Zuwendungsantrag Regionalbudget
2 Kostenberechnung auf der Grundlage von jeweils zwei Vergleichsangeboten
3 Darstellung der Finanzierung der Gesamtmaßnahme
× Bei Vereinen: Beschluss des Vorstands, dass ein Förderantrag über das
Regionalbudget gestellt werden soll und dass die Finanzierung der
Gesamtmaßnahme (Vorfinanzierung und Eigenmittel) gesichert ist (z.B. durch
Kontoauszug oder Kreditbereitschaftserklärung)
× Bei Kommunen: schriftlicher Beschluss des Magistrats/Gemeindevorstands,
dass ein Förderantrag über das Regionalbudget gestellt werden soll und dass die
erforderlichen Haushaltsmittel für das angemeldete Vorhaben im Haushalt der
Kommune zur Verfügung stehen.
4 Unterschriebene Selbsterklärung in Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die
russische Föderation
5 Bei Vereinen: Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister und ggf. Vereinssatzung.
× Es muss ersichtlich sein, wer rechtsverbindlich zeichnungsberechtigt ist.
Ablauf der Antragstellung, Umsetzung und Abrechnung
21.02.2025 Frist zur Einreichung der vollständigen Anträge bei der LAG
unter: info@foerderregion-mittleres-fuldatal.de
17.03.2025 der Förderrat der LAG berät über die eingereichten Anträge und
erstellt eine Rangfolge der Projekte.
01.04.2025 die LAG stellt einen Gesamtantrag für die ausgewählten Projekte
bei der Bewilligungsstelle des Schwalm-Eder-Kreises.
Mai Voraussichtliche Bewilligung und Vertragsschluss der LAG mit
den jeweiligen Projektträgern.
15.10.2025 Frist, zu der Projekte abgeschlossen und abgerechnet sein
müssen. Eine Verlängerung der Projektlaufzeit ist
ausgeschlossen!
November Überweisung der Fördermittel an die Letztempfänger.
Die Auswahl der Projekte erfolgt durch den LAG-Förderrat auf Grundlage des Rahmenplans
„Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK), der „Richtlinie des Landes
Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung/LEADER“ und der Projektauswahlkriterien zur
Umsetzung der Ziele der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der Region Mittleres Fuldatal.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Entwicklung Ihrer Projektidee und der Antragstellung.
Kontakt
Regionalentwicklungsgesellschaft Mittleres Fuldatal e.V. |||
Tel. 05661-927810 | info@foerderregion-mittleres-fuldatal.de
Lindenstraße 1 | 34323 Malsfeld |
Downloads und weitere Informationen unter www.foerderregion-mittleres-fuldatal.de
Hinweis: Der Aufruf erfolgt vorbehaltlich der Mittelzuweisung. (Stand: Dezember 2024) Die
Einreichung der Förderanträge begründet keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Machen Sie mit und gestalten Sie die Zukunft des Mittleren Fuldatals aktiv mit!