Aufstellungsbeschluss
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen hat am 02.07.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Gewerbegebiet Wannenstücke“ sowie den Beschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch wird der Aufstellungsbeschluss für die v. g. Planungen hiermit bekannt gemacht.
Räumlicher Geltungsbereich der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes
Das Verfahrensgebiet befindet sich in Guxhagen und umfasst die in der Gemarkung Guxhagen in der Flur 11 liegende Flurstücke 3/9 tlw., 23/1 tlw. und 1/14. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch gewerblich genutzte Flächen, im Osten und Süden durch Ellenberger Straße (K 15) und im Westen durch Flächen der Landwirtschaft.
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 „Gewerbegebiet Wannenstücke“, Ortsteil Guxhagen
Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in Guxhagen und umfasst die in der Gemarkung Guxhagen in der Flur 11 liegende Flurstücke 3/9 tlw., 23/1, 24/19 tlw. und 1/14. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch gewerblich genutzte Flächen, im Osten und Süden durch Ellenberger Straße (K 15) und im Westen durch Flächen der Landwirtschaft.
Ziel und Zweck der Planung
Im Rahmen ihrer weiteren Entwicklungsplanung beabsichtigt die Gemeinde Guxhagen die Ausweisung eines weiteren Gewerbegebietes im Anschluss an ein bestehendes Gewerbegebiet, das sich im Bereich der Robert-Bosch-Straße/ Ellenberger Straße (Wannenstücke) entwickelt hat. Die GLS General Logistics Systems Germany GmbH & Co. OHG möchte das Depot 35 erweitern. Zu diesem Zweck ist eine südliche Ausdehnung des in der Robert-Bosch-Straße 3 ansässigen GLS-Paketzentrums (Distribution Center Kassel) beabsichtigt. Die Flächenausweisung dient dem Erhalt des Standortes, einer notwendigen Kapazitätserweiterung sowie Neuordnung der Betriebsabläufe. Zur Erweiterung des GLS Depot muss der südliche Grenzbereich des bestehenden Betriebsgrundstückes in die Planung einbezogen werden. Der Bebauungsplan Nr. 12 „Die Wiesenstücke/Baumgarten“, der in diesem Abschnitt eine Grünfläche ausweist, ist entsprechend zu ändern.
Zur Realisierung der aktuellen Erweiterungsabsichten besteht die Notwendigkeit zur Erstellung einer Bauleitplanung. Ziel ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes gem. § 8 BauNVO.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Nach § 3 Abs. 1 BauGB werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Die frühzeitige Beteiligung erfolgt im Internet. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Vorentwürfen gegeben. Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes vom 02.08.2024 bis einschl. 03.09.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Guxhagen (www.guxhagen.de) unter „Rathaus und Bürgerservice – Amtliche Bekanntmachungen“ eingestellt.
Als zusätzliches Informationsangebot liegen die Vorentwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes auch während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr, Montag 13.30 – 15.30 Uhr und Donnerstag 14.00 – 17.30 Uhr in der Gemeindeverwaltung 34302 Guxhagen, Zum Ehrenhain 2 (Zimmer 100) zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Guxhagen (Gemeindeverwaltung), 34302 Guxhagen, Zum Ehrenhain 2 (Zimmer 100), während der Dienstzeiten abgegeben werden. Alternativ können Stellungnahmen auch elektronisch an die E-Mail Adressen info@gemeinde-guxhagen.de oder info@meissner-sbw.de gerichtet werden. Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender/-innen der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden,
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können,
- dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.
Guxhagen, den 29.07.2024
Der Gemeindevorstand
Gemeinde Guxhagen
gez. S. Schneider (Bürgermeisterin)