Grundstücks-/Gebäudeeigentümer in den Ortsteilen können im Rahmen der Dorfentwicklung Förderanträge für private Maßnahmen stellen. Voraussetzung ist, dass das Gebäude bzw. Grundstück in den Bereichen liegt, die auf Grundlage städtebaulicher Bestandsanalysen im KEK als Fördergebiete abgegrenzt wurden. Grundsätzlich förderfähig sind auch Einzel-Kulturdenkmäler, die außerhalb der Fördergebiete liegen.
Zu den Maßnahmen, die aus Mitteln der Dorfentwicklung gefördert werden können, zählen:
Umnutzung
Sanierung
Erweiterung
Neubau von Gebäuden
Gestaltung
Erweiterung
Neuanlage von Hof-, Garten- und Grünflächen handeln kann
Städtebaulich verträglicher Rückbau
Fördervoraussetzungen
Das zu fördernde Objekt muss im Fördergebiert liegen oder ein Kulturdenkmal sein.
Die Vorgaben „Grundsätze des regionaltypischen Bauens“ sind zu beachten.
Fördergebiete
Die Abgrenzungen der Fördergebiete sind über die nachstehenden Links einzusehen:
Hier finden Sie das Kommunalen Entwicklungskonzept Kartenanhang zum Download.
Beratungsangebot
Für die Förderung privater Baumaßnahmen ist jeweils ein Beratungstermin mit einem Architekturbüro vorgesehen. Das Beratungsangebot ist Bestandteil der Förderung und daher für die Antragsteller kostenfrei.
Zuständig für die Beratung in der Gemeinde Guxhagen ist das Architekturbüro Ruhl + Geissler aus Alsfeld.
Förderkonditionen für private und öffentliche nicht kommunale Träger
Die Mindestinvestitionssumme beträgt 10.000 €. Der Zuwendungsanteil wird anhand von Nettobeträgen ermittelt.
35% maximal 45.000 €
35% maximal 60.000 € bei Kulturdenkmälern
35% maximal 200.000 € beim Umbau von Wirtschaftsgebäuden zu Wohnzwecken (bis zu 3 Wohneinheiten)
Der Förderberatung obliegt dem Schwalm-Eder-Kreis, Fachbereich 80 – Wirtschaftsförderung, Arbeitsgruppe 80.3 – Dorf- und Regionalentwicklung.
Antragsverfahren
01.
Sie richten eine Terminanfrage zur Beratung an die Gemeinde Guxhagen
Vor Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit dem städtebaulichen Berater vor Ort durchgeführt. Die Beratung ist für den Antragsteller kostenfrei. Nach der Beratung wird ein Protokoll mit Beschreibung Ihrer geplanten Maßnahme und baufachlichen Empfehlungen erstellt.
Für die Anmeldung benötigen Sie eine 7-stellige Personenidentnummer (PI).
04.
Zur vollständigen Antragstellung werden verschiedene Unterlagen notwendig:
(u.a. Fotos, Beratungsprotokoll des Fachbüros, Kostenschätzung nach DIN 276 oder zwei Vergleichsangebote, Finanzierungsbestätigung, Eigentumsbestätigung)
05.
Antragsberechtigt ist/sind nur der oder die Eigentümer des Gebäudes
06.
Für weitere Informationen und Hilfestellungen zur Antragstellung steht der