Privatmaßnahmen

Privatmaßnahmen

Mögliche Fördermaßnahmen

Grundstücks-/Gebäudeeigentümer in den Ortsteilen können im Rahmen der Dorfentwicklung Förderanträge für private Maßnahmen stellen. Voraussetzung ist, dass das Gebäude bzw. Grundstück in den Bereichen liegt, die auf Grundlage städtebaulicher Bestandsanalysen im KEK als Fördergebiete abgegrenzt wurden. Grundsätzlich förderfähig sind auch Einzel-Kulturdenkmäler, die außerhalb der Fördergebiete liegen.
Zu den Maßnahmen, die aus Mitteln der Dorfentwicklung gefördert werden können, zählen: 
  1. Umnutzung
  2. Sanierung
  3. Erweiterung
  4. Neubau von Gebäuden
  1. Gestaltung
  2. Erweiterung
  3. Neuanlage von Hof-, Garten- und Grünflächen handeln kann
  1. Städtebaulich verträglicher Rückbau

Fördervoraussetzungen

  1. Das zu fördernde Objekt muss im Fördergebiert liegen oder ein Kulturdenkmal sein.
  2. Die Vorgaben „Grundsätze des regionaltypischen Bauens“ sind zu beachten.

Fördergebiete

Die Abgrenzungen der Fördergebiete sind über die nachstehenden Links einzusehen:

Fördergebiete

Hier finden Sie die Fördergebiete des Kommunalen Entwicklungskonzept zum Download.

Kommunales Entwicklungskonzept

Hier finden Sie das Kommunale Entwicklungskonzept zum Download.

Kommunales Entwicklungskonzept Kartenanhang

Hier finden Sie das Kommunalen Entwicklungskonzept Kartenanhang zum Download.

Beratungsangebot

Für die Förderung privater Baumaßnahmen ist jeweils ein Beratungstermin mit einem Architekturbüro vorgesehen. Das Beratungsangebot ist Bestandteil der Förderung und daher für die Antragsteller kostenfrei.
Zuständig für die Beratung in der Gemeinde Guxhagen ist das Architekturbüro Ruhl + Geissler aus Alsfeld.

Förderkonditionen für private und öffentliche nicht kommunale Träger

Die Mindestinvestitionssumme beträgt 10.000 €. Der Zuwendungsanteil wird anhand von Nettobeträgen ermittelt.
  1. 35% maximal 45.000 €
  2. 35% maximal 60.000 € bei Kulturdenkmälern
  3. 35% maximal 200.000 € beim Umbau von Wirtschaftsgebäuden zu Wohnzwecken (bis zu 3 Wohneinheiten)
Der Förderberatung obliegt dem Schwalm-Eder-Kreis, Fachbereich 80 – Wirtschaftsförderung, Arbeitsgruppe 80.3 – Dorf- und Regionalentwicklung.

Antragsverfahren

01.

Sie richten eine Terminanfrage zur Beratung an die Gemeinde Guxhagen

Tanja Engelhardt-Krok

05665 / 9499 – 32

02.

Vor Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit dem städtebaulichen Berater vor Ort durchgeführt. Die Beratung ist für den Antragsteller kostenfrei. Nach der Beratung wird ein Protokoll mit Beschreibung Ihrer geplanten Maßnahme und baufachlichen Empfehlungen  erstellt.

03.

Der Förderantrag kann ausschließlich über das Portal für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (Onlineantragstellung) gestellt werden.

Für die Anmeldung benötigen Sie eine 7-stellige Personenidentnummer (PI). 

04.

Zur vollständigen Antragstellung werden verschiedene Unterlagen notwendig:

(u.a. Fotos, Beratungsprotokoll des Fachbüros, Kostenschätzung nach DIN 276 oder zwei Vergleichsangebote, Finanzierungsbestätigung, Eigentumsbestätigung)

05.

Antragsberechtigt ist/sind nur der oder die Eigentümer des Gebäudes

06.

Für weitere Informationen und Hilfestellungen zur Antragstellung steht der

Schwalm-Eder-Kreis, Fachbereich 80 – Wirtschaftsförderung,

Arbeitsgruppe 80.3 – Dorf- und Regionalentwicklung zur Verfügung.

07.

Mit der Ausführung einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der schriftliche Bewilligungsbescheid vorliegt.

Andernfalls entfällt der Zuschuss. Als Maßnahmenbeginn gelten bereits die Auftragsvergabe und der Materialeinkauf.